Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 2016 schrieb der „Spiegel“: „Verbrechen lohnt sich: Geldwäsche-Paradies Deutschland“. 2020 schrieb der „Spiegel“: „Gesetz gegen Geldwäsche: Wir sind alle verdächtig“. Alleine an diesen beiden Überschriften ist schon abzulesen, dass es offensichtlich nicht ganz leicht ist, beim Thema Geldwäschebekämpfung einen Mittelweg zu finden.
Wie viel Regulierung brauchen wir, um eine schlagkräftige Bekämpfung zu ermöglichen? Denn eines ist klar: Geldwäsche kann leider überall stattfinden. Wir haben in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder gesehen, dass es leider auch bei Vereinen, bei Stiftungen und auch beim Kauf von Immobilien zu Geldwäsche kommen kann.
Als SPD wollen wir deshalb eine gute, schlagkräftige Gesetzesgrundlage im Kampf gegen Geldwäsche schaffen. Gleichzeitig wollen wir aber eben auch, dass gemeinnützige Initiativen nicht unnötiger Bürokratie ausgesetzt werden. Mit diesem Gesetz werden wir beides vereinen: Wir sorgen erstens für Transparenz und für eine bessere europäische Geldwäschebekämpfung, und wir sorgen zweitens für Erleichterungen für Initiativen des bürgerschaftlichen Engagements. Wir stärken das Ehrenamt.
Dass wir heute bei diesem Ergebnis sind, verdanken wir auch den guten Beratungen und einem konstruktiven Austausch mit vielen engagierten Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtlern sowie einer guten Debatte im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages, für die ich mich bei allen Kolleginnen und Kollegen recht herzlich bedanken will.
Für die gemeinnützigen Vereine haben wir im Vergleich zum Regierungsentwurf einige klare Verbesserungen erreicht. Vereine müssen sich jetzt nicht mehr eigenständig in das Transparenzregister eintragen. Langfristig – bis 2024 – wollen wir das Ganze durch die Vernetzung bestehender Register komplett automatisieren.
Zudem haben wir die Gebührenbefreiung, die wir bereits im Jahr 2019 eingeführt haben, noch mal vereinfacht; denn gemeinnützige Vereine und Initiativen müssen diese Gebühr nicht zahlen. Wir sorgen dafür, dass es in der Zwischenzeit, bis die Register digital zusammengeführt sind, mit einem einzigen einfachen, unbürokratischen Antrag getan ist. Ich glaube, das ist eine gute Nachricht bei diesem Gesetz für alle Vereine und Initiativen.
Wir haben in diesem Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche nicht nur beim Schaffen von mehr Transparenz, sondern auch beim Thema Digitalisierung einige gute Fortschritte gemacht. Ich habe es gesagt: Wir vernetzen Register. Wir schaffen die Grundlage, um eine zukunftsgerichtete Geldwäschebekämpfung durchführen zu können; denn digitale Register sind die Voraussetzung dafür.
Wir haben in den Diskussionen innerhalb der Koalition gesehen, dass vor allem auch die Bundesländer aufgefordert sind, ihre Register zu modernisieren; denn wenn wir das, was „Once Only“ genannt wird – man erfasst alles eben nur einmal und muss es nur einmal eintragen –, wollen, dann braucht es eben auch gemeinsam mit den 16 Bundesländern einheitliche und vor allem digitale Formate.
Auch wenn es nicht unmittelbar mit Geldwäschebekämpfung zu tun hat, haben wir uns in diesem Gesetz erneut mit digitalen Schnittstellen befasst; denn wir arbeiten auch am Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. Bereits 2019 haben wir als Deutscher Bundestag hier den größten und wertvollsten Unternehmen der Welt – wie ich finde, zu Recht – die Zähne gezeigt, und an dieser Stelle schärfen wir noch mal nach.
Wir wollen, dass Banken und Finanzdienstleister zum Beispiel auch auf eine Smartwatch mit einem Apfel drauf Zugriff haben können; denn umgekehrt haben Technologieunternehmen heute, wenn wir als Kundinnen und Kunden das erlauben, eben auch sehr einfachen Zugriff auf alle Konten. Da wollen wir, wie man Neudeutsch sagt, ein Level Playing Field. Es soll also eine faire Wettbewerbsposition sowohl für die Banken und Finanzdienstleister auf der einen Seite als auch für die Technologieunternehmen auf der anderen Seite geben. Das machen wir mit diesem Gesetz.
Es gelingt uns als SPD und auch als Koalition also, hier ein gutes und wichtiges Gesetz im Kampf gegen Geldwäsche vorzulegen. Wir sorgen für transparentere und bessere Strukturen.
Ich möchte mich wirklich noch mal ganz herzlich für die guten Beratungen und die konstruktive Zusammenarbeit bedanken. Ich bin überzeugt: Wir stellen die Geldwäschebekämpfung mit diesem Gesetz einmal mehr gut für die Zukunft auf.
Herzlichen Dank.