Wir reden hier aber nicht davon, dass es um das freiwillige und selbstgewählte Einkaufen oder Zum-Friseur-Gehen geht, sondern tatsächlich um eine Verpflichtung, die arbeitsvertragliche Grundlagen hat. Deswegen stellt sich schon die Frage, inwiefern wir hier nicht auch am Arbeitsplatz mehr Vorsorge leisten müssen. Es gibt dort Betriebsärzte, die das gut begleiten können. Es geht also nicht nur um Selbsttests, sondern tatsächlich auch um die Durchführung von entsprechenden Schnelltests. Verstehe ich Sie richtig, dass Sie hier aber durchaus erwägen und zusagen, dass Sie bei einer entsprechenden nicht ausreichenden wöchentlichen Testung am Arbeitsplatz ab April einer anderen Regelung in der Arbeitsschutzverordnung zustimmen würden?