Herzlichen Dank. – Verehrte Frau Bundeskanzlerin, der Artikel 311 AEUV – einer der beiden europäischen Verträge – besagt in seinem Absatz 2 – ich zitiere –:
Der Haushalt wird unbeschadet der sonstigen Einnahmen vollständig aus Eigenmitteln finanziert.
Für den Wiederaufbaufonds der EU sollen bis 2024 über 800 Milliarden Euro als Darlehen – Darlehen der EU – aufgenommen werden. Also verstoßen die Kommission, der Rat, die Bundesregierung und dieser Bundestag gegen das Primärrecht der EU, wenn sie morgen den vorgelegten EU-Eigenmittelbeschluss unterstützen. Können Sie dem Bundestag und der deutschen Öffentlichkeit erklären, wie dieses Vorgehen mit Ihrem Amtsverständnis zu vereinbaren ist?