Ich bitte darum, eine Nachfrage stellen zu dürfen. – Verehrte Frau Bundeskanzlerin, leider können wir eine juristische Diskussion nicht führen. Aber der Eigenmittelbeschluss kann keine Rechtsgrundlage sein für die Darlehensaufnahme der EU. Das sagen 25 000 Professoren.
Ich stelle meine zweite Frage. „Der Wiederaufbaufonds führt zu schuldenfinanzierten Transfers zwischen den Mitgliedstaaten.“ Das schreibt der Bundesrechnungshof in diesen Tagen. Im Jahr 2012 haben Sie erklärt, eine gesamtschuldnerische Haftung in der EU wird es nicht geben, „solange ich lebe“ – Zitat Ende. In Artikel 9 Absatz 5 des EU-Eigenmittelbeschlusses ist genau eine solche Haftung Deutschlands für die Schulden anderer EU-Staaten vorgesehen.
Sie beträgt mindestens 80 Milliarden Euro, im ungünstigsten Fall beträgt sie 800 Milliarden Euro. Wie können Sie dem Bundestag und der deutschen Öffentlichkeit Ihren Sinneswandel erklären und diese Zumutung für das hochverschuldete Land Deutschland?