Ja, gerne. Es ist ja, wie Sie genau sagen, ein Eigenmittelbeschluss. Das ist das, worauf Sie auch mit Artikel 311 AEUV hingewiesen haben. Dieser Eigenmittelbeschluss wird einstimmig und jeweils durch die nationalen Parlamente verabschiedet. Alle Mitgliedstaaten müssen das gleichermaßen tun. Damit passiert genau das, was ganz wichtig ist, nämlich dass die Hoheit für bestimmte Kompetenzen – dazu gehört das Haushaltsrecht – in den nationalen Parlamenten verankert ist. Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages, so wie er morgen geplant ist, ist dann genau das, was notwendig ist, auch eingehalten.
Nicht umsonst heißt das, was wir morgen beschließen, „Eigenmittelbeschluss“.