Das BAföG ist eine Sozialleistung, und man hat einen Rechtsanspruch darauf. Wir haben eine BAföG-Reform gemacht, die sowohl die Freibeträge als auch die Fördersätze sehr stark erhöht hat. Insofern glaube ich nicht, dass man sagen kann, diese BAföG-Reform habe nicht das adressiert, was sie adressieren soll, nämlich dass man so auskömmlich sein Studium finanzieren kann, dass man nicht in Not geraten muss und dass man eben auch nicht umfangreich zusätzlich arbeiten muss.
Wichtig zu wissen ist, dass diese Mittel als Pauschalzuweisungen aus dem Bundeshaushalt kommen. Da man einen Rechtsanspruch darauf hat, kann man sie eben auch nur in diesem Sinne ausgeben. Ich habe eben schon darauf hingewiesen: Da die Wirtschaftslage vor der Pandemie sehr gut war und die Löhne gestiegen sind, konnten viele Eltern ihre Kinder aus eigener Kraft unterstützen. Ich halte das auch für richtig; denn wenn wir dieses System der Subsidiarität aufgeben, dann geben wir am Ende auch die Verbindung zum Unterhaltsrecht auf, die bewirkt, dass erst mal die Eltern eintreten müssen, um ihre Kinder zu unterstützen, und der Staat nachrangig unterstützt. Von der linken Seite des Hauses hören wir immer wieder, dass es darum geht, Reiche mehr zu beteiligen. Das genau ist die Beteiligung, die sie einfordert. Das sollten wir an der Stelle nicht aufgeben.