Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um den Kampf gegen Geldwäsche. Der Begriff „Wäsche“ ist ja nicht negativ besetzt, aber hier geht es um Erträge aus schwerster Kriminalität, aus organisierter Kriminalität, die wir abschöpfen wollen. Geldwäschebekämpfung ist die Bekämpfung von Schwerkriminalität.
Das Transparenzregister ist ein richtiges Instrument. Das ist ein Register, in dem man sehr unkompliziert nachschauen kann, wer hinter einem Unternehmen steckt, wer der wirtschaftlich Berechtigte ist. Das müssen beispielsweise Banken prüfen, aber diese Prüfung muss auch Behörden, die Geldwäsche aufklären wollen, möglich sein. Insofern ist das Instrument des Transparenzregisters eines, das die Freien Demokraten unterstützen, das natürlich auch unsere Kolleginnen und Kollegen im Europäischen Parlament mitgetragen haben.
Es ist eine beträchtliche Vereinfachung bei der Geldwäschebekämpfung.
Aber wir müssen über einige Dinge reden. Die Bundesregierung hat sich vor gerade einmal eineinhalb Jahren ganz bewusst für ein Auffangregister entschieden und gegen ein Vollregister, das jetzt plötzlich eingeführt werden soll; denn das Vollregister, das Sie jetzt vorschlagen, bedeutet in Wahrheit für alle Unternehmen und auch für die Vereine eine doppelte Registerpflicht. Das Vereinsregister und das Transparenzregister müssen von den Vereinen befüllt werden, das Handelsregister und das Transparenzregister müssen von Handelsunternehmen befüllt werden, und das mit nahezu identischen Informationen. Das ist reine Doppelarbeit, die Sie beim Privatsektor, bei Unternehmen genauso wie bei den Ehrenamtlichen, bei den Vereinen, abladen. Ich kann Ihnen eines sagen: Jeder Vereinsvorstand wird Ihnen bestätigen, dass schon das Arbeiten mit dem Vereinsregister eine enorme und, ehrlich gesagt, auch abschreckende Belastung darstellt. Und diese Belastung wollen Sie jetzt doppeln, indem ein anderes Register mit nahezu denselben Informationen befüllt werden muss. Und Sie drohen den Verantwortlichen auch noch mit Bußgeldern, wenn sie nicht rechtzeitig und nicht vollständig auch an das Transparenzregister gemeldet haben, wenn sie daran nicht gedacht haben. Das ist unverhältnismäßig, und das wird bei den Vereinen, aber auch im Mittelstand zu ganz erheblicher Verunsicherung und zu berechtigtem Ärger führen. Ich glaube, da müssen wir andere Lösungen finden.
Es muss eine digitale Lösung gefunden werden. Wir müssen doch schauen, wie wir die Register über digitale Lösungen zusammenführen können. Wir müssen die Datensätze vergleichbar machen. Wer im Transparenzregister sucht, der wird dann automatisch ins Handelsregister oder eben ins Vereinsregister geführt und findet die Informationen dort. Wichtig ist, dass die Verpflichteten nur einmal die Informationen liefern müssen. Das halte ich für elementar. Digitalisierung ist die Lösung.
Dass die Privatwirtschaft und die Vereine jetzt wieder den Kopf hinhalten müssen, weil Sie es nicht hinkriegen, Digitalprojekte umzusetzen, das ist wirklich traurig. So können wir auch und gerade angesichts der Krise, in der wir uns befinden, mit den Menschen in den Unternehmen und den Vereinen nicht umgehen.
Ein letzter Punkt, mit Erlaubnis der Präsidentin. Wir müssen auch über den Datenschutz noch mal reden. In dem Register sind höchst private Informationen, Geburtsdaten, aber auch Wohnadressen. Der Zugriff ist relativ leicht, er ist nicht auf Behörden beschränkt. Da können auch ganz andere nachforschen. Ich finde, auch die Menschen, die in Vereinen und Unternehmen Verantwortung tragen, haben ein Recht auf Datenschutz.
Der ist aktuell nicht gewährleistet. Das müssen wir angehen und sagen: Zugriff zur Geldwäschebekämpfung ja, das ist Behördensache, aber kein Zugriff für die gesamte Öffentlichkeit.
Vielen herzlichen Dank.