Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beim vorliegenden Gesetzentwurf geht es um die Bekämpfung von Geldwäsche. Wie die funktioniert, möchte ich Ihnen anhand von vier Punkten erklären: erstens international, zweitens anhand der Europäischen Union, drittens anhand unserer Bundesrepublik und viertens anhand des Verhältnisses von Bund und Ländern.
International ist vor allem die Geldwäsche. Schauen wir uns den Opiumanbau in Afghanistan an. Die dort eingenommenen Gelder werden über unterschiedlichste Konstruktionen hier in Deutschland angelegt, unter anderem in Berlin in Mehrfamilienhäusern. Die daraus eingenommenen Mieteinnahmen werden genutzt, um wiederum al-Qaida-Kämpfer international auszubilden. Das ist Geldwäsche. Das ist hochkriminell. Das ist Terrorismusfinanzierung. Wir haben als Große Koalition gesagt: Wir wollen dies bekämpfen. – Das ist auch der richtige Weg, den wir mit dem Gesetz beschreiten.
Die Europäische Union kennt das Problem. Sie war etwas langsam; jetzt nimmt sie aber richtig Fahrt auf. Deswegen ist es auch richtig, dass wir in der Europäischen Union Richtlinien haben, um hier zusammenzuarbeiten. 2017 – die Staatssekretärin hat es bereits ausgeführt – haben wir das Transparenzregister aufgrund einer Änderungsrichtlinie eingeführt. Mit der Umsetzung dieser Richtlinie werden wir diese Register nun innerhalb der Europäischen Union vernetzen. Warum ist das so wichtig? Ich habe versucht, das zu erklären. Geldwäsche macht nicht an Landesgrenzen halt. Wir müssen in der Geldwäschebekämpfung mit der Europäischen Union und den anderen Mitgliedstaaten eng zusammenarbeiten.
Schauen wir uns die Situation in Deutschland an. Wie läuft es hier? Deutschland geht grundsätzlich vorneweg. Wir haben viele Punkte bereits umgesetzt. Wir waren die Ersten innerhalb der Europäischen Union, die die Richtlinie umgesetzt und ein Transparenzregister eingeführt haben.
Ich freue mich, dass die ersten Verfahren gegen Mitgliedsländer dazu geführt haben, dass auch diese die Richtlinie umgesetzt und ein Transparenzregister eingeführt haben; denn dadurch wissen wir beispielsweise, wer hinter den Konstrukten steht, die dazu dienen, Geld aus dem Opiumanbau in Berlin anzulegen. Das ist wichtig; das muss hier stehen.
Aber wir müssen bei der Umsetzung von Richtlinien auch aufpassen, nicht über das Machbare hinauszuschießen. Wir nehmen als Unionsfraktion sehr wohl wahr, dass der vorliegende Entwurf der Bundesregierung juristische Personen, Unternehmerinnen und Unternehmer, aber auch und vor allem Vereine, in unseren Augen unverhältnismäßig belasten wird. Das schauen wir uns im Gesetzgebungsprozess ganz genau an. Ich appelliere an uns alle, Ideen zu entwickeln, wie wir die Richtlinie gesetzeskonform umsetzen können. Wir können nicht einerseits sagen: „Wir wollen das Ehrenamt unterstützen“, und auf der anderen Seite Vereine mit der Eintragungspflicht im Transparenzregister belasten.
Wir haben bereits bei der Umsetzung 2019 die Möglichkeit eingeführt, sich auf Antrag von der Gebührenpflicht befreien zu lassen. Davon haben mittlerweile 50 000 der 400 000 Vereine Gebrauch gemacht. Also ein Achtel hat das mitbekommen, sieben Achtel bedauerlicherweise nicht. Da müssen wir uns selbstkritisch fragen, warum es uns nicht gelungen ist, die Information über die Möglichkeit der Gebührenbefreiung an die Vereine weiterzugeben. Ich kann für uns als Unionsfraktion sagen: Uns ist es wichtig, das Ehrenamt zu unterstützen. Wir werfen das nicht nur als Worthülse in den Raum, sondern wollen das auch tatsächlich umsetzen.
Damit komme ich zum Verhältnis zwischen Bund und Ländern. Frau Staatssekretärin hat es angesprochen: Wir werden das Transparenzregister jetzt in ein Vollregister umgestalten. Da gibt es mehrere Umsetzungsmöglichkeiten, angefangen bei Schnittstellen, damit beispielsweise das Transparenzregister automatisch mit den Daten aus dem Vereinsregister befüllt wird. Da gibt es – das ist beim Thema Geldwäsche immer so – leichtes Kompetenzgerangel zwischen Bund und Ländern. Das müssen wir gemeinsam, also alle politischen Interessenvertreter, im Sinne unserer Vereine beilegen. Es kann nicht sein, dass an einigen Peanuts im Bund-Länder-Finanzausgleich das Vorhaben scheitert, die Daten aus dem Vereinsregister automatisch in das Transparenzregister zu füllen.
Ich sage für uns als CDU/CSU-Fraktion: Wir werden das Gesetzesvorhaben natürlich eng begleiten und umsetzen, und wir wollen uns für die Gebührenbefreiung unserer Vereine einsetzen.
Danke.