Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Jahr 2016 kam eine Studie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg zu dem Ergebnis, dass das Volumen von Geldwäsche in Deutschland zwischen 50 Milliarden und 100 Milliarden Euro pro Jahr beträgt.
Die Zahl der Verdachtsmeldungen nahm in den letzten Jahren deutlich zu, natürlich auch durch die Anstrengungen, die wir hier unternommen haben. Im Jahr 2019 waren es nach dem Bericht der FIU 115 000 Meldungen. Die Meldungen kamen aus dem Finanzsektor – Banken und Finanzdienstleister –, aber auch zunehmend aus dem Nichtfinanzsektor, also Notare, Immobilienmakler, Rechtsanwälte, Glücksspielstätten und andere.
Nur mal als Beispiel: Wenn man die 100 Milliarden Euro pro Jahr annehmen würde, dann könnten wir in nur einer Legislaturperiode die ganzen Kosten für die Pandemie in einem Rutsch bezahlen. Diese Rechnung ist natürlich nicht ganz richtig – das ist klar –; sie ist sehr grob geschnitzt. Aber daran sieht man, wie wichtig und wie groß dieses Thema, Geldwäsche zu bekämpfen, ist und dass wir mit aller Entschlossenheit und mit aller Notwendigkeit alle Maßnahmen ergreifen müssen, Geldwäsche in Deutschland, in Europa und weltweit zu verhindern.
Einen wichtigen Schritt machen wir heute: Wir setzen heute mit dem Gesetz eine europäische Richtlinie um, und wir vernetzen die Transparenzregister. Ich glaube, Transparenz – der Kollege De Masi hat es gesagt –, Transparenz ist das Wichtigste, damit man diejenigen findet, die man finden will. Und Grundlage zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung ist ebendiese Transparenz. In Europa macht Geldwäsche ja auch nicht an der Grenze halt; gerade ein offener Binnenmarkt lädt dazu ein. Deswegen ist es wichtig, dass wir europäisch vernetzen, dass wir die Datensätze vereinheitlichen – also nicht PDF und andere Formate – und dass wir den Zugriff der Strafverfolgungsbehörden genehmigen.
Und da ist wichtig: Wer ist der wirtschaftlich Berechtigte, also wer hat die Kontrolle über die Organisation, wer kann Entscheidungen herbeiführen? Der muss letztlich im Transparenzregister – bei verschachtelten Konstruktionen ist das komplizierter – dargestellt sein.
Mit der Einführung des Transparenzregisters 2017 haben wir das noch nicht als Vollregister gemacht. Das heißt, man hatte keine Verpflichtungen mehr, einzureichen, wenn in einem anderen Register die entsprechenden Angaben waren, zum Beispiel im Handelsregister. Deswegen ist es eigentlich falsch, wenn Sie sagen, man könnte das doch einfach so übernehmen. Denn im Handelsregister zum Beispiel fehlen Gesellschafterlisten.
Im Handelsregister zum Beispiel sind treuhänderisch gehaltene Anteile nicht ausgewiesen. Also, im Handelsregister sind Themen drin, die man jetzt nicht einfach eins zu eins übernehmen kann.
Deswegen ist es besser, man verpflichtet jetzt mit – einmalig natürlich – Mehraufwand, man gibt das ein.
– Hören Sie mir zu! – Das schafft ein bisschen Rechtsklarheit. Denn wenn man das jetzt übernehmen würde, dann müsste ja die Behörde auch noch einen Korrekturabzug an die jeweilige Firma schicken, und die Firma müsste dann noch mal die Korrektur bestätigen; ansonsten wäre es überhaupt nicht möglich. Um diese ganze Bürokratie zu vermeiden, ist es doch sinnvoller, man bittet die Unternehmerinnen und Unternehmer, einmalig die Zahlen oder die Daten zu veröffentlichen.
Und so viele Daten sind es bei Gott nicht bei normalen Firmenkonstruktionen.
Also, ich glaube, das ist zumutbar, und deswegen kann man das auch so durchsetzen.
Wir wollen natürlich, dass es ein Vollregister wird, dass man den wirtschaftlich Berechtigten auch herausfinden kann. Übrigens kommt es zu Bürokratieabbau,
wie Sie wissen, bloß aus wahlkampftaktischen Gründen oder anderen Gründen jetzt nicht erwähnt haben. Denn normalerweise müssen sich die nach dem Geldwäschegesetz Verpflichteten, zum Beispiel Steuerberater, Rechtsanwälte oder Banken, oft durchwuseln
und Analysen machen, um zu sehen: Wer ist denn der wirtschaftlich Berechtigte? Künftig kann man auf das Register zugreifen. Dann kann man sich die Daten einmalig herausholen. Das ist dann auch ein Bürokratieabbau genau für diejenigen, die damit bisher viel Bürokratie verbunden haben. Also insofern eine richtige Entscheidung.
Jetzt komme ich zum letzten Punkt, zu den Vereinen. Natürlich ist es ärgerlich gewesen, dass die Gebührenbefreiung erst ab dem Jahr 2018 möglich war und dass das nicht in der Weise gelaufen und kommuniziert worden ist, wie wir uns das gewünscht hätten.
Wir werden natürlich den Vereinen helfen, weil die ehrenamtlichen Organisationen hier keine große Belastung haben sollen. Deswegen ist es richtig, dass man auf Grundlage des Vereinsregisters erst mal davon ausgeht: Der Vorstand eines Vereins ist grundsätzlich der wirtschaftlich Berechtigte, es sei denn, der Verein meldet etwas anderes an. Das, glaube ich, ist eine gute Maßgabe für die Vereine. Deswegen unterstützen wir das.
Es gibt noch einige Fragen, die wir im parlamentarischen Verfahren diskutieren, aber ich bedanke mich ausdrücklich bei den Berichterstattern – bei uns Sepp Müller – für die sehr, sehr gute Diskussion. Jetzt gehen wir ins parlamentarische Verfahren und setzen das um. Geldwäsche darf in Deutschland keine Chance haben. Wir machen heute einen wichtigen Schritt.
Herzlichen Dank.