Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erst einmal einen herzlichen Dank an die Präsidentin für das Vortragen des Gesetzestextes; das spart Redezeit.
Wir haben hier einen sehr wichtigen Gesetzentwurf vorliegen. Das Thema Geldwäsche hat für uns in Deutschland hohe Priorität, weil es auch um die Reputation unseres Wirtschaftsstandortes geht. Deutschland hat als einer von wenigen Mitgliedstaaten fristgerecht im Jahr 2017 das auf EU-Ebene vereinbarte Transparenzregister eingeführt. 2019 haben wir mit der Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie auch den Zugriff für die Öffentlichkeit ermöglicht.
Bei diesem Gesetzgebungsverfahren geht es darum, das Transparenzregister zu einem Vollregister auszubauen. Wir müssen sicherstellen, dass alle Vereinigungen eingetragen und ihre Daten auch digital abrufbar sind; denn damit schaffen wir die Grundlage für eine Vernetzung aller Transparenzregister in Europa und durch den grenzüberschreitenden Austausch auch die Voraussetzung für eine effektive europäische Geldwäschebekämpfung.
Die Änderungen zum Transparenzregister sind daher auch der wichtigste Gegenstand des Gesetzentwurfs.
Ja, sie betreffen alle in Deutschland agierenden juristischen Personen wie GmbHs, Aktiengesellschaften, Stiftungen, aber auch Vereine. Durch Eintragung im Register erhält jeder, der mit einer juristischen Person einen Vertrag abschließt, Informationen über seinen Vertragspartner. Warum ist das so wichtig? Den wirtschaftlich Berechtigten zu kennen, ist eine entscheidende Grundlage, um das Risiko für illegale Geschäfte zu bewerten. Das gilt insbesondere bei verschachtelten Unternehmenskonstruktionen. Die Paradise GmbH & Co. KG könnte beispielsweise ein gutes, alteingesessenes und anerkanntes Reiseunternehmen sein; sie könnte aber auch ein über Offshore-Jurisdiktion kontrolliertes Vehikel für Investitionen von Oligarchen sein. Es ist wichtig, zu wissen, wer dahintersteckt, damit auch die wirtschaftlich Berechtigten wissen, mit wem sie es zu tun haben und entsprechend reagieren können. Wenn wir hier die Unternehmen nicht selber in die Pflicht nehmen, bürden wir all das den wirtschaftlich Berechtigten auf. Die sind damit überfordert, die können das teilweise gar nicht nachhalten. Dafür brauchen wir das Transparenzregister.
Deswegen führt dieses Gesetz nicht nur zu Belastungen an einer Stelle, sondern entlastet an anderer Stelle, nämlich eben die wirtschaftlich Berechtigten.
Einen Satz möchte ich gerne zu den Vereinen sagen – wir alle kriegen dazu viele Zuschriften; es gibt hier Unsicherheiten –: Ja, es ist klar. Vereine müssen ins Transparenzregister aufgenommen werden; das ist europarechtlich zwingend so vorgegeben. Denn leider ist auch diese Rechtsform nicht davor gefeit, gekapert zu werden, um es mal so auszudrücken. Ich möchte es ganz ausdrücklich betonen: Wir alle schätzen die Arbeit der vielen und oft kleinen Sport- und Musikvereine und wissen, dass die nichts mit illegalen Finanzströmen zu tun haben. Deswegen werden wir sicherlich gemeinsam mit den Abgeordneten ein Augenmerk darauf haben, hier für Erleichterungen zu sorgen.
Einen Satz möchte ich noch gerne zum risikobasierten Ansatz sagen; auch das steht in diesem Gesetzentwurf. Wir verankern diesen Ansatz gesetzlich ganz klar. Das ist in der Tat wichtig, weil wir sicherstellen müssen, dass die Kapazitäten, die wir bei der Geldwäschebekämpfung haben, auch wirklich effektiv genutzt werden. Wir haben es am Beispiel der Vereine gesehen. Man muss schauen, wo Risiken liegen und wo weniger. Das heißt nicht, dass man Leute aus der Verantwortung entlässt. Aber es muss darum gehen, hier genau hinzuschauen.
Ein Beispiel sind Immobiliengeschäfte. Wir wissen, dass es dort ein hohes Geldwäscherisiko gibt. Es ist klar, dass, wenn Wohnblöcke zwischen bestimmten Zweckgesellschaften übertragen werden, das Risiko der Geldwäsche natürlich deutlich höher ist, als wenn eine junge Familie ihr Reihenhaus über einen Bausparvertrag finanziert. Das wird hier noch einmal gestärkt – und damit leisten wir auch weiterhin einen Beitrag zu effektiver Geldwäschebekämpfung –, indem wir die Ressourcen, die wir hier haben, vernünftig und zielgerichtet einsetzen. Ich glaube, dass das eine wichtige Grundlage ist, um auch die Reputation unseres Wirtschaftsstandorts weiter zu stärken.
In diesem Sinne freue ich mich auf eine gute Fortsetzung der Beratungen und danke für die Aufmerksamkeit.