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221. Sitzung
Donnerstag, 15. April 202119. Wahlperiode, 221. SitzungEvaluierung des Mindestlohngesetzes zur Stärkung der Beschäftigtenrechte nutzen
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Das habe ich ja schon gut gefunden, dass Sie das nicht wollen. Aber als Ihre Argumentation habe ich gehört, dass es nicht weiter nach oben gehen darf. Deswegen ist es natürlich Unsinn, dass festgestellt wird, dass Sie jetzt nicht für Stundenlöhne von 2 Euro sind. Ich weiß gar nicht, ob überhaupt jemand hier im Raum für 2 Euro Stundenlohn ist, die es übrigens vor dem Mindestlohn gab. – Ich hoffe, ich habe Ihre Fragen ordentlich beantwortet.

Beifallbei Abgeordneten der SPD und des Abg. Peter Weiß [Emmendingen] [CDU/CSU]

Zum Schluss will ich sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wenn wir über den Mindestlohn reden, dann dürfen wir ihn nicht nur alleine betrachten. Mindestlohn ist gut – 12 Euro, 13 Euro –; aber er ist immer noch nicht so gut wie ein Tariflohn.

Beifallbei Abgeordneten der SPD und der LINKEN

Sie sollten nicht nur darüber reden, sondern es auch mal machen!

Deswegen müssen wir in Zukunft, wenn öffentliche Aufträge vom Bund, von den Ländern, von den Kommunen – auch im Pflegebereich – vergeben werden, sicherstellen, dass Versorgungsverträge nur noch dort abgeschlossen werden, wo Tarifbindung gilt und Mindestlöhne gezahlt werden. Denn wer Vollzeit arbeitet, der muss von seinem Lohn anständig leben können. – Das hat nicht die Linke erfunden, lieber Matthias Zimmer, das hat, glaube ich, schon Papst Leo XIII. vor 100 oder wie viel Jahren gesagt:

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