Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der weit überwiegende Teil dieses Hauses wird bei der Beschreibung der Lage übereinstimmen: Sie ist ernst. Das zeigen uns die Infektionszahlen. Ich habe mich gestern von der Leitung der Charité noch einmal darüber unterrichten lassen, welche Entwicklung auf den Intensivstationen zu beklagen ist.
Es hilft auch nichts, dass wir in Deutschland uns mit London vergleichen, wo es in dieser Woche ja Öffnungsschritte bei der Gastronomie und im Handel gegeben hat. Es macht auch keinen Sinn, zu beklagen, welche Managementfehler es in den vergangenen Monaten seitens der Politik gegeben hat. Das hilft uns in dieser Situation jetzt nicht. Es muss nun schnell, wirksam und rechtssicher gehandelt werden.
Eine wirksame Maßnahme ist die Maskenpflicht. Eine wirksame Maßnahme ist die Begrenzung der Kontakte der Haushalte. Eine wirksame Maßnahme ist eine Teststrategie; der Fingerzeig auf die Wirtschaft ersetzt eine solche Teststrategie indessen nicht. Angesichts der Soziodemografie der Schwererkrankten empfiehlt sich eine gesundheitliche Aufklärung auch nicht nur in der deutschen Sprache. Vor allem müssen wir das Tempo beim Impfen erhöhen
durch den Einsatz aller Reserven, durch die zeitliche Streckung zwischen Erst- und Zweitimpfung und durch die Einbeziehung des gesamten niedergelassenen Bereichs. Schnelle, wirksame und rechtssichere Maßnahmen stehen uns zur Verfügung.
Der jetzige Gesetzentwurf ist ja eine Reaktion auf das Scheitern der sogenannten Osterruhe. Es ist richtig, dass nun bundeseinheitlich gehandelt wird. Meine Fraktion hat bundeseinheitliche Wenn-dann-Regeln bekanntlich im Dezember vorgeschlagen. Hier in diesem Gesetzentwurf gibt es allerdings nur eine nicht differenzierte Regel für das ganze Bundesgebiet.
Es ist im Übrigen auch richtig, den Deutschen Bundestag zu beteiligen und nicht ausschließlich auf die Bund-Länder-Runde der Regierungschefinnen und Regierungschefs zu setzen. Trotzdem nimmt es wunder, dass es nun gar keine Beteiligung der Länder mehr geben soll. Es hätte sie ja geben können. Der nordrhein-westfälische Ministerpräsident hatte ja sogar ein Vorziehen der Bund-Länder-Runde vorgeschlagen. Montag wäre sie regulär gewesen, und nun gibt es keine. Ich glaube, dass das die falschen Konsequenzen aus dem Scheitern der Osterruhe sind, Frau Bundeskanzlerin, auch im Verfahren.
Im Kern dieser sogenannten Bundesnotbremse – das ging aus dem Beitrag der Bundeskanzlerin und auch der Kollegin der SPD hervor – steht nun die Ausgangssperre. In der Praxis bedeutet das, dass ein geimpftes Ehepaar aufgrund eines Ausbruchs kilometerweit entfernt in einem einzelnen Betrieb daran gehindert wird, alleine nach 21 Uhr zum Abendspaziergang vor die Tür zu treten. In diesem einen praktischen Beispiel, diesem Lebenssachverhalt, drückt sich die ganze, im Übrigen auch verfassungsrechtliche Problematik aus: keine Unterscheidung zwischen Geimpften und Nichtgeimpften, keine differenzierte Bewertung des Infektionsgeschehens – Clusterausbruch oder diffus –, keine anderen Parameter. Deshalb haben die Praktikerinnen und Praktiker des Deutschen Landkreistages so vehement gegen diese Regelung protestiert.
– „Die sind immer gegen alles“, Herr Brinkhaus; das ist nun ein Misstrauensvotum gegenüber der kommunalen Ebene, das Sie gerade zum Ausdruck gebracht haben.
Im Übrigen ist auch die Wirksamkeit der Maßnahme umstritten. Der wissenschaftliche Beirat der französischen Regierung hat die dort über zwei Monate ab 18 Uhr bestehenden Ausgangssperren wissenschaftlich evaluieren lassen mit dem Ergebnis, dass sie eben keinen Beitrag zur Begrenzung der Infektionen geleistet haben.
Aus diesem Grund ist das, was Sie zur Ausgangssperre hier regeln wollen, hochproblematisch.
Wir werden Ihnen Vorschläge machen, dieses Gesetz verfassungsfest zu machen.
– Entschuldigen Sie bitte, Herr Kollege Brinkhaus. In dieser Situation verfassungsrechtliche Bedenken anzumahnen, wie wir das tun, das sollten Sie eher schätzen. Denn Sie können kein Interesse daran haben, dass dieses Gesetz, weil Sie auf keinen Hinweis eingehen, am Ende in Karlsruhe scheitert.
Der Schaden für das Vertrauen in die Pandemiepolitik insgesamt wäre immens, wenn Sie verfassungsrechtliche Bedenken nicht ernst nähmen.
– Es ist überhaupt nicht nur destruktiv.
– Herr Kollege Brinkhaus, die Art und Weise, wie Sie hier argumentieren, spricht eigentlich für sich.
Im Übrigen will ich sagen: Wenn Sie auf diese Bedenken, die ja nicht nur von uns vorgetragen werden, nicht eingehen, sehen wir aus der FDP-Fraktion uns gezwungen, den Weg nach Karlsruhe im Wege von Verfassungsbeschwerden zu gehen.
Diese Ausgangsbeschränkung ist im Übrigen nicht nur verfassungsrechtlich hochproblematisch.
Der Kollege Lauterbach hat gestern, wie ich glaube, realistischerweise darauf hingewiesen, dass aufgrund der Art und Weise, wie diese Notbremse ab einer Inzidenz von 100 nun automatisch ausgelöst werden soll, es an vielen Orten über viele Wochen zu einer Ausgangssperre kommen könnte. Da muss man unterscheiden: Es gibt diejenigen, die in komfortablen Wohnverhältnissen leben. Aber was ist denn mit den Studierenden im Einzimmerapartment? Was ist denn mit der Familie, die ohne Balkon in einer Etagenwohnung auf engerem Raum zusammenlebt? Diese Menschen werden möglicherweise, wenn Herr Lauterbach mit seiner Prognose recht hat, über Wochen in ihren Räumen sein,
während es draußen bereits hell ist. Der soziale Schaden, der damit verbunden ist, ist enorm.
Im Übrigen, Herr Kollege Brinkhaus, nehmen Sie doch bitte zur Kenntnis: Sie haben in Ihrem Gesetzentwurf die Möglichkeit des testbasierten Öffnens gestrichen. Der Vorsitzende des Teams Vorsicht, der bayerische Ministerpräsident, hat am 7. April mit seinem Landeskabinett beschlossen, dass bei einer Inzidenz zwischen 100 und 200 Terminshopping mit Test und ab einer Inzidenz von 200 immer noch Handel nach dem Modell „Click and Collect“ möglich ist.
Das sagt der Vorsitzende des Teams Vorsicht! Verehrte Anwesende, liebe Kolleginnen und Kollegen, entweder ist das eine Frage des politischen Charakters, oder es könnte dafür sprechen, dass vom Handel ohne Kontakt tatsächlich kein Infektionsrisiko ausgeht. Ich neige der zweiten Interpretation zu.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Debakel der Osterruhe darf sich nicht wiederholen. Deshalb ist mein Appell an die Regierungsfraktionen: Nehmen Sie die aus den Ländern, aus der Rechtswissenschaft, von Praktikern und auch aus dem Parlament vorgetragenen verfassungsrechtlichen Bedenken ernst!
Machen Sie es sich bitte nicht so leicht wie der Kollege Brinkhaus!