Meine sehr verehrte Frau Kollegin, wir müssen auch in dieser Pandemie darauf achten, dass wir da, wo es geht, das Wirtschaften auch ermöglichen. Das hängt auch damit zusammen, dass wir Arbeitsplätze sichern wollen. Deswegen reden wir nicht über das Stilllegen von entsprechenden Wirtschaftszweigen – ganz im Gegenteil. Wir reden vielmehr darüber, Arbeitsplätze zu sichern. Da kommen wir auch mit unseren Coronahilfen zum Zuge; und so handeln wir in diesem Bereich.
Gleichzeitig achten wir im Rahmen der Arbeitsstättenverordnung darauf, dass das Infektionsgeschehen, gerade auch im Betrieb, beherrschbar bleibt. Ich erfahre gerade aus den Unternehmen heraus eine sehr hohe Eigenmotivation. Denn die wenigsten wollen doch Infektionen im Betrieb haben, weil sich das letztendlich auf den Betriebsablauf und den Erfolg auswirkt. Das ist der Weg, den wir in diesem Bereich gehen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die Schulen sind Teil des Infektionsgeschehens. Wir wollen Schule. Aber auch in der Schule braucht es klare Schutzkonzepte. Deshalb setzen wir beim Präsenzunterricht auf die Testpflicht – zweimal in der Woche. Und wird der Schwellenwert von 200 bei der Sieben-Tage-Inzidenz überschritten, wird, so sieht es der Gesetzentwurf vor, der Präsenzunterricht an den Schulen eingestellt.
Angesichts dieses dynamischen Infektionsgeschehens, das wir derzeit verzeichnen, ist die Schwelle von 200 viel zu hoch. Wir müssen runter Richtung 100.
Das halte ich in diesem Bereich für richtig.