Danke, dass Sie die Frage zulassen. Ich habe in dieser Debatte jetzt viel über Strafbarkeitslücken gehört. Ich habe aber bis jetzt kein einziges konkretes Beispiel gehört, wo Ihr Gesetz ein Handeln strafbar stellt, das nach jetziger Gesetzeslage, etwa über den Beihilfetatbestand, nicht strafbar ist. Deshalb würde ich mich sehr für ein praktisches Beispiel interessieren, wo Sie sagen: Das ist eine Strafbarkeitslücke, die vorher noch nicht über die jetzige Rechtslage im Strafgesetzbuch erfasst war und die wir jetzt erfassen.
👏
Beifall bei der LINKEN