Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich hier zur ersten Beratung des Teilhabestärkungsgesetzes am Rednerpult stand, habe ich das Ziel formuliert, einen guten Gesetzentwurf noch besser zu machen. Ich denke, heute unter dem Strich sagen zu können, dass dies auch gelungen ist. Daher danke ich ganz herzlich zum einen unserem Koalitionspartner, zum anderen aber auch dem BMAS für die konstruktive Zusammenarbeit.
Lassen Sie mich aus der Fülle der Themen, die wir in dem Gesetzgebungsverfahren zu beraten hatten und beraten haben, drei wesentliche Punkte herausheben, die uns als Unionsfraktion wichtig waren:
Erstens. Wir präzisieren die mit dem Regierungsentwurf neu geschaffenen Regelungen für Menschen mit Behinderungen, die sich in Begleitung durch einen Assistenzhund oder Blindenführhund befinden. Wir stellen eine einheitliche Verwendung der Bezeichnung „Assistenzhund“ auch für Blindenführhunde sicher. Weiterhin stellen wir klar, dass nur solche Tiere von der neuen Zertifizierungspflicht ausgenommen werden, die innerhalb der im Gesetz genannten Frist voll ausgebildet worden sind. Damit haben wir zwei wichtige Anliegen der Assistenzhundeverbände aufgenommen.
Zweitens. Eine besondere Freude ist es mir, dass sich ein weiteres Anliegen, das wir als Unionsfraktion schon längere Zeit formuliert haben, nun im Gesetz wiederfindet: Es handelt sich um die Ansprechstellen für Arbeitgeber. Sie sind für Betriebe, die Menschen mit einer Behinderung beschäftigen wollen, ganz, ganz wichtig und haben das Ziel, diese Unternehmen zu begleiten, zu beraten und über die komplexen Fördermöglichkeiten und die rechtlichen Rahmenbedingungen zu informieren, die bestehen, wenn ein Mensch mit Behinderung beschäftigt werden möchte. Sie sollen aber auch auf Unternehmen zugehen, und zwar insbesondere auf die Unternehmen, die noch keine Menschen mit Behinderungen beschäftigen – Frau Kollegin Tack sagte es eben schon: es sind viel zu viele –, um Unternehmen gewinnen zu können, Menschen mit einer Behinderung zu beschäftigen. Diesen Weg halten wir für den integrativeren Weg, als mit dem Instrument der Erhöhung der Ausgleichsabgabe zu arbeiten. Es geht hier darum, Anreize zu schaffen, statt Sanktionen auszusprechen. Denn gerade kleinere Betriebe sind oftmals überfordert, diese komplexen Vorgänge zu kennen, zu erkennen und zu erledigen. Dies hat die Anhörung auch gezeigt.