Herr Kollege Buschmann, ich habe sehr viel Verständnis dafür, dass Sie einem Ihrer liebsten Themen, nämlich der Wesentlichkeitstheorie, verhaftet bleiben. Es bleibt aber dabei: Unsere Zielrichtung auch im Gesetzestext ist eindeutig. Das Wort „Parlamentarier“ kommt nicht von „parlare“ und „mentire“, reden und lügen, sondern von „parlare“, reden. Wenn man also in diesem Zusammenhang Vorträge hält – und da ist der Text nun wirklich eindeutig –, wenn man Positionen, die man hier als Abgeordneter vertritt, auch draußen vertritt, dann soll es dafür keine Extrahonorare geben, weil das der Idee widerstrebt. Das hat nichts damit zu tun, dass jemand als Professor unterwegs ist, dass jemand einen Vortrag hält, sondern das hat etwas damit zu tun, dass man sich nicht doppelt bezahlen lässt. Genau das regelt dieser Gesetzestext.
Vielen Dank.