Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland – das zeigt sich gerade auch in der Krise – hat ein faires, leistungsgerechtes und wachstumsfreundliches Steuerrecht. Genau dieses Steuerrecht hat uns die Grundlage dafür geschaffen, dass wir jetzt in der Krise kraftvoll agieren und uns gegen die wirtschaftlichen Folgen so stemmen können, wie wir das auch tun.
Das müssen und wollen wir auch in Zukunft sicherstellen, und zwar mit guten, international wettbewerbsfähigen steuerlichen Rahmenbedingungen für Unternehmen – ja, das wollen wir – und indem wir sicherstellen, dass Steuereinkünfte auch in Zukunft zufließen, und verhindern, dass aus einem gesunden Wettbewerb Steuerdumping wird und Steuersubstrat verringert wird. Deswegen wollen wir aggressiven Steuergestaltungen und Steuervermeidungsstrategien den Boden entziehen.
Mit den jetzt vorgelegten Gesetzentwürfen schaffen wir genau diese Grundlage.
Mit dem Gesetzentwurf zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts – ich kürze es mal ab: KöMoG – setzen wir auf zielgerichtete Maßnahmen zur strukturellen Verbesserung und eine weitere Internationalisierung des Unternehmensteuerrechts. Die vorgesehenen Regelungen verbessern insbesondere die steuerlichen Rahmenbedingungen für viele auf internationalen Märkten erfolgreich tätige mittelständische Personengesellschaften und Familienunternehmen. Wir stärken also das Rückgrat der deutschen Wirtschaft.
Kern des Gesetzentwurfs ist die Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer, die es Personengesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ermöglicht, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Dieses Optionsmodell trägt dazu bei, sowohl systematische als auch verfahrensrechtliche Unterschiede gegenüber Kapitalgesellschaften abzubauen und die Besteuerung von Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften noch weiter anzugleichen.
Darüber hinaus wird mit dem Gesetzentwurf das Umwandlungssteuerrecht weiter globalisiert. Neben Verschmelzungen sollen zukünftig auch Spaltungen und Formwechsel von Körperschaften mit Bezug zu Drittstaaten steuerneutral möglich werden. Dadurch werden die Möglichkeiten für deutsche Unternehmen und ihre ausländischen Tochtergesellschaften, betrieblich sinnvolle Umstrukturierungsmaßnahmen steuerneutral durchzuführen, maßgeblich erweitert und weiter gestärkt.
Ein weiterer Punkt im Bereich der körperschaftsteuerlichen Organschaft ist der Ersatz der Ausgleichspostenmethode bei organschaftlichen Mehr- und Minderabführungen durch ein einfacheres System, die sogenannte Einlagenlösung.
Wichtig ist – ich habe das bereits vorhin erwähnt –, dass wir sicherstellen müssen, Steuersubstrat zu erhalten, also aggressiven Steuergestaltungen und Methoden der Steuervermeidung entgegenzutreten. Dafür ist das zweite Gesetz vorgesehen, das sogenannte ATAD-Umsetzungsgesetz. Mit dem Gesetzentwurf werden Gestaltungsinstrumente von multinationalen Unternehmen zur Steueroptimierung spürbar eingedämmt, sodass faire steuerliche Wettbewerbsbedingungen auch im internationalen Rahmen sichergestellt werden.
Das ATAD-Umsetzungsgesetz sieht insoweit ein Paket einheitlicher Regelungen zur Bekämpfung von aggressiven Steuergestaltungen und Gewinnverlagerungen von multinationalen Unternehmen vor.
Deutschland erfüllt zwar bereits heute viele der von der ATAD vorgegebenen Mindeststandards, gleichwohl besteht aber in einigen Bereichen noch Anpassungsbedarf. Das betrifft insbesondere die Vorgaben zur Verhinderung von Besteuerungsinkongruenzen durch sogenannte hybride Gestaltungen sowie zur Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung.
Die ATAD schreibt die Anwendung entsprechender Regelungen ab dem 1. Januar 2020 vor, sodass der Gesetzentwurf insoweit eine rückwirkende Anwendung vorsieht. Das ist EU-rechtlich zwingend geboten, und wir halten das auch für sinnvoll.
Darüber hinaus – auch das will ich nicht verhehlen – haben wir noch ein paar andere Punkte im Gesetz, deren Diskussion auch, glaube ich, sinnvoll und wichtig ist, wie die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform der Hinzurechnungsbesteuerung und die Bekämpfung der niedrigen Besteuerung von Einkünften grenzüberschreitend agierender Unternehmen. Das wollen wir zeitgemäß und rechtssicher ausgestalten.
Sie sehen, es handelt sich um zwei umfangreiche Gesetzentwürfe, aber ich glaube, wir sind alle sehr optimistisch, dass wir hier zu guten Ergebnissen kommen, und ich freue mich auf die weiteren Verhandlungen.
Vielen Dank.