Zunächst mal ist es so: Wir haben auch dank der Entscheidung des Deutschen Bundestages schon im April letzten Jahres im Infektionsschutzgesetz eine zusätzliche Meldepflicht verankert, sodass die Ansteckungsumstände, also wo sich jemand angesteckt hat, zusätzlich klar meldepflichtig sind, und das haben die auch in die EDV-Systeme eingegeben. Seitdem hat das RKI eine Statistik über die Frage „Wo hat die Ansteckung stattgefunden?“, und es meldet diese Statistik auch. Das Problem dabei liegt ein ganzes Stück in der Inkubationszeit dieser Coronaerkrankung selbst. Weil Menschen eben erst einige Tage später registrieren, dass sie krank geworden sind, fällt es sehr vielen Menschen sehr schwer, die Ansteckungsumstände sozusagen zu rekonstruieren. Deshalb ist es so, dass das eben trotz dieser klaren Meldesystematik, die wir haben, in sehr vielen Fällen unklar bleibt.
Das Zweite, was wir auch wissen, ist, dass aus den Zahlen deutlich hervorgeht, dass ein ganz großer Bereich der Ansteckungen dem Bereich des Privaten zuzuordnen ist, also Freizeit und Familie. Das ist genau der Bereich – das ist die Abwägung, die man bei Beschränkungen treffen muss –, wo wir zu Recht als Deutscher Bundestag und auch als Bundesregierung die größte Zurückhaltung üben, weil Eingriffe genau in diese Bereiche sich grundrechtlich sozusagen am allerschwersten rechtfertigen lassen. Deshalb gibt es, wenn es aber trotzdem um ein Erfordernis geht, die Kontakte in einer Gesellschaft zu reduzieren, neben der Frage „Wo steckt man sich an?“ auch eine Abwägung der Vertretbarkeit von Einschränkungen in solchen sensiblen Bereichen.