Im geänderten Infektionsschutzgesetz im November ist festgelegt worden, dass eine Grenzschließung oder ein Beförderungsverbot etwas ist – das war der Wunsch des Deutschen Bundestages –, was nicht der Gesundheitsminister alleine entscheiden kann, sondern was einen Kabinettsbeschluss voraussetzt. Das finde ich auch angemessen.
Das hat im Dezember zu Folgendem geführt: Nachdem klar war, dass man bezüglich der britischen Mutation zumindest Sorgen haben muss, haben wir am Wochenende vor Weihnachten entschieden, dass wir einen solchen Kabinettsbeschluss brauchen. Den haben wir am Wochenende gefällt, und wir haben auch eine Sonderveröffentlichung über den Bundesanzeiger gemacht. Also beim Beförderungsverbot betreffend Großbritannien, um die Mutation nicht zu uns zu bringen, waren wir relativ schnell.
Ein Problem, das ich sehe, ist, dass die WHO sagt: Die Europäische Union ist eigentlich ein einheitlicher Raum, auch wenn man es epidemiologisch betrachtet. – Deshalb ist das Grundproblem, dass solche Entscheidungen, wenn sie national gefällt werden, natürlich eine begrenzte Wirksamkeit haben. So was müsste man im europäischen Kontext eigentlich sehr schnell gemeinsam entscheiden. Die komplette Schließung von europäischen Binnengrenzen ist einfach nicht praktikabel. Das war auch der Grund, warum sich B.1.1.7 in Kontinentaleuropa dann so stark verbreitet hat.