Ich habe ja auch mit keinem Wort gesagt, dass alle der Auffassung sind, dass das nicht möglich ist. Aber die Mehrzahl der Juristen ist in meinen Augen der Auffassung, dass es verfassungsrechtlich sehr bedenklich ist. Und selbst wenn man zu der Auffassung käme, dass diese verfassungsmäßige finanzielle Notlage bestehen würde, gibt es Grenzen, die durch Artikel 14 des Grundgesetzes, nämlich die Eigentumsgarantie, gegeben sind. Also: Man kann darüber streiten, aber letzten Endes gibt es eine ganze Reihe von Verfassungsjuristen – meines Erachtens tatsächlich eine große Mehrheit –, die das sehr kritisch sieht.
Ich will aber sagen: Wir haben andere Finanzierungsmöglichkeiten. Unsere Wirtschaft wächst offenbar erstaunlich schnell wieder aus diesen großen Schwierigkeiten heraus. Wir werden natürlich eine höhere Schuldenquote haben, wenn diese Krise einmal hinter uns liegt. Aber im internationalen Vergleich ist diese Schuldenquote immer noch sehr niedrig, was auch dazu führt, dass wir auf den internationalen Finanzmärkten eine wirklich blendende Bonität besitzen. Das alles, denke ich, sind Dinge, die dafür sprechen, dass es andere Finanzierungsmöglichkeiten gibt und keine existenzbedrohende finanzielle Notlage besteht.
Also: Mit uns wird es keine Vermögensabgabe und auch keine Vermögensteuer geben. Das Gegenteil ist aus unserer Sicht geboten: Wir müssen die Leistungsträger entlasten, damit der Kuchen insgesamt größer wird.
Dann können wir auch besser und mehr verteilen.
Herzlichen Dank.