Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Landsleute! 7. Mai 2021: Schneeregen am Vormittag, und wir reden über Erderwärmung. Super!
Die grünen Kommunisten fühlen sich ermuntert, Klimaschutz jetzt zu propagieren, weil Richter des Bundesverfassungsgerichtes das Grundgesetz in seinen Kernelementen beerdigt haben. Sie übergaben die weiße Fahne der Selbstaufgabe an die grün-roten Kommunisten und ihre Mitläufer in allen Parteien,
die ihren schleichenden Staatsstreich seit nunmehr 30 Jahren zielstrebig betrieben und siegreich beendet haben.
Damit ist nach den als vierte Gewalt bezeichneten Medien, nach der Exekutive und der Legislative auch die Judikative – zumindest das oberste Gericht – offensichtlich zu einem großen Teil in der Hand derer, die Deutschland zu einem totalitären, antifreiheitlichen Staat umbauen wollen bzw. das zulassen.
Und Frau Merkel war von Anfang an dabei – nicht als Zuschauerin oder gar Opfer, sondern als Mittäterin.
Die Richter taten dies, indem sie das Föderalismusprinzip als Element der Gewaltenbeschränkung, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip mit inhaltslosen Klimaschutzbegründungen in die Tonne beförderten. Von jetzt an dürfen Regierungen wie beim Infektionsschutzgesetz nach Belieben Freiheitsrechte einschränken, weil – so die Richter; Zitat – künftig „selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein“ können. Sie erstellen damit einen Freibrief für alle bestehenden und noch geplanten „Klimaschutz ist jetzt“-Maßnahmen, die allein der Reduktion von CO2-Emissionen dienen und dafür grundgesetzlich garantierte Freiheitsrechte aushebeln. Gestern diente der beliebig manipulierbare Inzidenzwert dazu, morgen wird es das Pariser 2-Grad-Ziel sein.
Damit machen die Richter einfach mal so das bloße Staatsziel in Artikel 20a Grundgesetz durch Umdeutung zur Rechtfertigung für alle möglichen Arten der Freiheitsberaubung. Den Artikel 20a Grundgesetz als Begründung zu missbrauchen, ist vollkommen absurd; denn in ihm geht es nicht um Klimaschutz, sondern um den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und Tiere. Gerade deshalb ist der Artikel 20a Grundgesetz eigentlich die stärkste Waffe, um die Verfassungswidrigkeit der mit Klimaschutz begründeten Energiewende und der damit einhergehenden Umweltzerstörung zu begründen.
Aber so, wie diese Regierung und ihre Helfershelfer den Menschen in Orwell’scher Art erzählen, dass Zwang Freiheit ist, dass Mangel Reichtum ist, dass Flatterstrom Versorgungssicherheit ist, dass Insolvenz Solidarität ist, dass Spaltung Einheit ist, so erzählen sie uns, dass Umweltzerstörung Umweltschutz sei. Was für eine Perversion!
Der Rechtswissenschaftler Professor Josef Franz Lindner sagt dazu – ich zitiere –:
Das ist ein Hammer-Urteil, eine verfassungsrechtliche Bombe mitten in der Corona-Zeit. Ein Paukenschlag für die Einschränkung von Grundrechten in Deutschland! …
Mit Corona und Klima werden Freiheitsbeschränkungen zum Narrativ der deutschen Politik. …
Der Klimaschutz wird zum Superverfassungsgut erklärt, erhält durch dieses Urteil ein solches Gewicht, dass er nahezu jegliche Grundrechtseinschränkungen rechtfertigen kann.
Und weiter: Bisher unvorstellbare Eingriffe wären somit juristisch legitimiert.
Die Bundesregierung kann den Bundesbürgern zukünftig verbieten, in den Urlaub zu fliegen, Auto zu fahren oder Fleisch zu essen; selbst Eigentumsenteignungen werden möglich.
Alles auf Bestreben der Kommunisten in diesem Parlament und mit dem zukünftigen Segen des Bundesverfassungsgerichts.
Die beteiligten Richter geben den Feinden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung klar zu verstehen – Zitat Professor Lindner –:
Du kannst hier scharf vorgehen und Freiheiten der Bürger beschneiden, das würden wir akzeptieren.
Und weiter:
Was sich anhört wie eine Horrorszene unter fern geglaubten kommunistischen Regimen, könnte also auch hierzulande bald zum Alltag werden.
Liebe Landsleute, wenn Sie Freiheit und Demokratie wollen –