Schönen Dank für Ihre Frage. – Zunächst einmal: Ich glaube, dass es wichtig war, dass wir ganz unabhängig von der konkreten und allgemeinen aktuellen Situation in letzter Zeit eine ganze Reihe von Verbesserungen des Insolvenzrechts zustande bekommen haben. Da hat die Coronakrise sogar als Beschleuniger gewirkt, weil diese Verbesserungen nicht nur in der Krise jetzt, sondern generell auch für die Restrukturierung von Unternehmen und die Möglichkeit, einen Neustart zu wagen, zur Verfügung stehen. Das ist alles viel einfacher geworden; das ist aus meiner Sicht auch ganz, ganz wichtig.
Im Übrigen ist es so, dass wir Insolvenzantragspflichten mit mehreren Maßnahmen ausgesetzt haben. Das ist stufenweise zurückgegangen, und die letzte Maßnahme bezog sich ausschließlich auf den Fall, dass jemand, der noch Hilfen zu bekommen hat, die aber noch nicht bei ihm eingegangen sind, nicht in die Situation geraten würde, einen Insolvenzantrag stellen zu müssen. Wenn die Hilfen sicher zugesagt sind, kann man sie auch bei den eigenen Entscheidungen und der Bilanzierung berücksichtigen. Es geht also wahrscheinlich ohnehin um eine überschaubare Menge von Fällen; das jedenfalls darf man hoffen.
Es hat darüber eine Diskussion gegeben. Sie wissen, dass dort Vorschläge gemacht worden sind, auch zum Beispiel vom Justizministerium und auch hier im Deutschen Bundestag. Am Ende hat die Beratung auch hier in diesem Hause keine Gesetzgebungsinitiative für eine Verlängerung zustande gebracht.