Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege Jarzombek, ist Ihnen bekannt, dass die Definition „50 MBit“ in diesem Zusammenhang schon lange nicht mehr stimmt? Die Aufgreifschwelle liegt bei 30 MBit. Das heißt, die frühere und die jetzige Bundesregierung garantieren einen Breitbandzustand mit 30 MBit. Im Koalitionsvertrag ist auch nicht definiert, was Sie unter der Breitbandgarantie bis 2025 verstehen. Da ist nicht von 1 GBit die Rede.
Donnerstag, 22. März 201819. Wahlperiode, 23. Sitzung
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