Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach zwei Vertragsverletzungsverfahren und über zwei Jahre nach Ablauf der Umsetzungsfrist hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die Anti-Steuervermeidungsrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Aber statt mit diesem Gesetz die europäischen Mindeststandards umzusetzen und ein Level Playing Field für deutsche Unternehmen zu schaffen, verschärft die Bundesregierung erneut ohne Not und erschwert damit die Wettbewerbsbedingungen für die deutschen Unternehmen.
Dabei hat die öffentliche Anhörung im Finanzausschuss gezeigt, dass insbesondere die Wegzugsbesteuerung die deutschen Familienunternehmen und ihre Gesellschafter sowohl in ihrer unternehmerischen Freiheit wie auch in ihrer internationalen Mobilität erheblich einschränkt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegt nicht am deutschen Gesetzgeber, Lebensmodelle für Unternehmen und ihre Familien im deutschen Steuerrecht regeln zu wollen.
Auch die seit Jahren zu hohe Niedrigbesteuerungsgrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung muss endlich an das globale Steuerniveau angepasst und abgesenkt werden. Wir Freie Demokraten haben hierzu einen Antrag vorgelegt. Das Gegenargument: „Wir müssen an dieser Grenze jetzt nichts tun; denn die OECD hat sich jetzt ja auf einen Mindeststeuersatz geeinigt, bzw. wir einigen uns noch“, ist nicht überzeugend. Denn das Inclusive Framework verhandelt schon seit Jahren, während die OECD-Mitgliedstaaten ihre Unternehmensteuersätze im Durchschnitt auf 23,5 Prozent abgesenkt haben. Das rechtfertigt keine Niedrigbesteuerungsgrenze von 25 Prozent, meine Kolleginnen und Kollegen.
Hier hat die Bundesregierung ganz klar ihre Chance zur Schaffung eines wettbewerbsfähigen Außensteuerrechts verschlafen. Und noch etwas anderes hat die Bundesregierung verschlafen: die Schaffung eines wettbewerbsfähigen Unternehmensteuerrechts. Es reicht nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen der Union, seit dem Kalenderjahr 2019 auf gute Beschlüsse zur Modernisierung des Unternehmensteuerrechtes hinzuweisen, wenn wir keine Umsetzung hiervon im Deutschen Bundestag sehen.
Denn auch mit dem Optionsmodell ist nur für einen ganz kleinen Teil der Personengesellschaften eine Alternative geschaffen. Aber was ist denn genau mit denen, die eben keinen fiktiven Formwechsel wollen, sondern nur eine rechtsformneutrale Besteuerung ihrer nicht entnommenen Gewinne? Dazu ist in dem Entwurf gar nichts enthalten; das haben Sie verschlafen.
Auch hierzu haben wir einen Antrag eingebracht, der die Thesaurierungsbegünstigung praktikabel machen und verbessern würde, ohne dass es großen administrativen oder finanziellen Aufwand gäbe. Zudem würde unser Konzept das Eigenkapital der Unternehmen stärken, statt den Abbau des Eigenkapitals in einer gesetzlichen Verwendungsreihenfolge fördern zu wollen. Wie wichtig Eigenkapital ist, zeigt uns die Pandemie jeden Tag aufs Neue.
Es ist endlich Zeit für eine Modernisierung des Unternehmensteuerrechts und eine Reform desselben. Dass Sie als Regierung dieser Aufgabe nicht gewachsen sind, haben die letzten Wochen erneut unter Beweis gestellt. Sie haben es eben versäumt, durch eine echte Reform der Unternehmensbesteuerung den Unternehmen ein Stück Wettbewerbsfähigkeit in diesem Land zurückzugeben.
Wir werden uns deswegen bei der Abstimmung über das Körperschaftsteuer-Modernisierungsgesetz enthalten, und das ATAD-Umsetzungsgesetz werden wir ablehnen.
Vielen Dank.