Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir beraten heute erneut über das ATAD-Umsetzungsgesetz, also die Umsetzung der Anti-Tax Avoidance Directive – um das Akronym in den ursprünglichen Titel zu übersetzen –, einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Steuervermeidung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, und über eine Änderung des Körperschaftsteuergesetzes. Das machen wir alles in einer halben Stunde.
Im ATAD-Umsetzungsgesetz sollen zwei Richtlinien der EU aus den Jahren 2016 und 2017 in nationales Recht gegossen werden. Jetzt, also am Ende der Wahlperiode, im Kehraus, liegt der Gesetzentwurf vor, obwohl schon im Koalitionsvertrag vom März 2018 diese Form des Kampfes gegen Steuerhinterziehung vereinbart war und die EU im Januar 2020 wegen des zögerlichen Verhaltens Deutschlands ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat.
Das Ergebnis des Gesetzesvorhabens ist ernüchternd. Ich möchte nur zwei Beispiele nennen:
Erstens. Bei der Wegzugsbesteuerung wurde eine Regelung geschaffen, die die Richtlinie gar nicht verlangt, also eine typische Übererfüllung des Solls bei der deutschen Umsetzungsgesetzgebung. Sofern ein inländischer Steuerpflichtiger seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt, muss er nach geltender Rechtslage seine nicht realisierten Vermögenswerte versteuern, zum Beispiel den Verkehrswert seines Wohnhauses, in dem er selber wohnt. Allerdings wird ihm die Steuer beim Umzug in einen anderen EU-Staat so lange gestundet, bis er das Vermögen veräußert hat. Diese Regelung wurde ohne Not verschärft: Die Steuer beim Umzug, egal ob ins EU-Ausland oder in einen Drittstaat, wird nur für sieben Jahre gestundet und muss dann bezahlt werden, auch wenn etwa das Haus gar nicht verkauft wird. Wer hat sich das ausgedacht?
Herr Güntzler wird gleich versuchen, das zu korrigieren. Es ist trotzdem richtig.
Außerdem schränkt sie die Mobilität des Steuerpflichtigen ein, obwohl doch innerhalb der EU Niederlassungsfreiheit besteht. Deshalb spricht nach der EuGH-Rechtsprechung alles dafür, dass diese Regelung EU‑rechtswidrig ist.
Zweitens. Noch absurder sind die neuen Regelungen bei der sogenannten Hinzurechnungsbesteuerung. Ein deutsches Unternehmen muss für bestimmte Einkünfte aus Niedrigsteuerländern zusätzlich Ertragsteuern in Deutschland bezahlen – was richtig ist. Eine Niedrigbesteuerung liegt dann vor, wenn der ausländische Steuersatz unter 25 Prozent liegt. Es gibt aber kaum ein Land mit einer Unternehmensbesteuerung von über 25 Prozent. Das heißt, fast alle Länder sind nach dieser Definition Niedrigsteuerländer. Eine Ablehnung dieses Gesetzentwurfs, meine Damen und Herren, ist somit selbstverständlich geboten.
Nicht viel besser sieht es beim Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz aus. Hier wird der Versuch unternommen, die Besteuerung von Personengesellschaften derjenigen der Kapitalgesellschaften anzupassen – ein Anliegen, das seit Jahren in der Fachwelt diskutiert wird. Aber auch hier, meine Damen und Herren, ist die gesetzgeberische Umsetzung misslungen; sie führt zu keinem praxistauglichen Ergebnis.
Zusätzlich beklagenswert ist, dass ein bereits bekanntes Institut zur Begünstigung von nicht ausgeschütteten Gewinnen – § 34a des Einkommensteuergesetzes – nicht so ertüchtigt wird, dass es in der Praxis insbesondere von Einzelunternehmen auch genutzt werden kann. Nach einhelliger Einschätzung der Sachverständigen hätte man aber genau diese Regelung reformieren müssen und können, um das Ziel zu erreichen, dass das Steuersystem in Deutschland für den familiengeführten Mittelstand wieder wettbewerbsfähig wird, in Sonderheit eben auch für Einzelunternehmen, die sich dann freier für die Rechtsform der GmbH oder des Einzelunternehmens entscheiden können.
Keine wirkliche Reform im Steuerbereich während der ganzen Legislaturperiode und nicht einmal ein wirksamer Kampf gegen Steuerbetrug und Steuervermeidung bei internationalen Vernetzungen! Trotzdem hat sich der Finanzminister gestern wieder selbst gelobt und insbesondere behauptet, beim Thema Steuerbetrug wichtige Beiträge geleistet zu haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Widerspruch zwischen Wort und Tat könnte nicht größer sein.
Herzlichen Dank.