Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Es war an einem grauen Novemberabend im Jahr 1981, da wurde die 17-jährige Schülerin Frederike von Möhlmann auf dem Weg nach Hause abgefangen. Sie wurde entführt, vergewaltigt und mit vielen Messerstichen getötet – ein wirklich abscheuliches Verbrechen. Dann wurde ein Mann als ihr Mörder festgenommen. Er wurde verurteilt. Der Fall ging bis zum Bundesgerichtshof. Wegen einer unklaren Beweislage verwies dieser das Verfahren zurück. Am Ende wurde dieser Mann freigesprochen. Die Beweise waren nicht eindeutig genug.
30 Jahre später konnte mit einer neuen DNA-Analyse – die gab es 1981 noch nicht – festgestellt werden, dass der freigesprochene Mann am Tatort war und dass er damit höchstwahrscheinlich auch der Täter war. Dieser Mann, dieser mutmaßliche Täter, ist heute immer noch auf freiem Fuß. In einem zivilrechtlichen Verfahren hielt das Gericht fest, dass er der Mörder war; aber das geltende Recht erlaubt nicht, auch sein Strafverfahren wieder aufzurollen, obwohl es diese neuen Beweise gibt. Das ist aus Sicht der Union ein wirklich unhaltbarer Zustand.
Das ist auch für den Vater von Frederike unerträglich. Er hat eine Petition gestartet. Fast 200 000 Menschen haben diese Petition mitgezeichnet. Dem Ziel dieser Petition wollen wir mit unserem Gesetz Rechnung tragen, nämlich indem wir die materielle Gerechtigkeit wiederherstellen. Wir als Union stehen hier an der Seite der Angehörigen. Wir wollen, dass bei schwersten Straftaten wie Mord und Völkermord, die in unserer Rechtsordnung exzeptionelles Unrecht darstellen und deswegen auch zu Recht mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe belegt werden, eine Wiederaufnahme von Strafverfahren möglich ist, wenn neue Beweise mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zur Überführung des Täters führen können.
Wir machen das nicht leichtfertig. Die Rechtskraft von Urteilen ist ein hohes Gut. Nicht zuletzt ist der Grundsatz in Artikel 103 Absatz 3 unserer Verfassung, dass niemand wegen einer Tat zweimal bestraft werden kann, mit Verfassungsrang ausgestattet. Das ist ein Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips. Aber zum Rechtsstaatsprinzip gehören auch die materielle Gerechtigkeit und der Rechtsfrieden. Da muss man schon fragen: Ist es wirklich ein Sieg des Rechtsstaats, wenn ein mutmaßlicher Mörder auf freiem Fuß bleibt? Ich glaube, nein. Das Festhalten an einem falschen Urteil kann niemals für Rechtsfrieden sorgen, wenn es sich um solch exzeptionelles Unrecht wie Mord oder Völkermord handelt.
Es geht darum, zwischen diesen beiden rechtsstaatlichen Prinzipien, zwischen der Rechtskraft eines Urteils sowie dem Rechtsfrieden und der materiellen Gerechtigkeit, einen Ausgleich zu finden. Genau das regelt das heutige Recht schon in § 362 der Strafprozessordnung. Und genau das, was § 362 StPO regelt, entwickeln wir jetzt fort. Wir bleiben in der Systematik und in der Ratio dieser Vorschrift, die im Übrigen das Bundesverfassungsgericht nie beanstandet hat. Und genau deswegen, weil wir in der Systematik bleiben, weil wir in der Ratio bleiben und diese nur fortentwickeln, brauchen wir auch keine Verfassungsänderung. Das ist nicht notwendig.
Ich bedaure, dass es das Justizministerium mit großer Beharrlichkeit abgelehnt hat, hier einen Vorschlag zu machen, und bin umso dankbarer, dass wir als Union das jetzt in die eigenen Hände genommen und einen Entwurf entwickelt haben und dass die SPD-Fraktion diesen Entwurf jetzt mit uns gemeinsam einbringt.
Meine Damen und Herren, es ist spät in der Legislatur, aber es ist nicht zu spät, der materiellen Gerechtigkeit zum Durchbruch zu verhelfen. Deswegen wünsche ich uns, dass wir dieses Gesetz jetzt schnell und konzentriert miteinander beraten und dass wir es in der nächsten, der letzten Sitzungswoche noch gemeinsam in Kraft setzen können.
Vielen Dank.