Genau. – Wir haben in der Tat ein sogenanntes Auskunftsersuchen der Europäischen Kommission zu dem von Ihnen dargestellten Sachverhalt erhalten. Die Bundesregierung beabsichtigt, auch in Übereinstimmung mit den Informationspflichten gegenüber dem Parlament nach den gesetzlichen Grundlagen, dieses Auskunftsersuchen zu beantworten.
Wir glauben, wir können das auch. Wir haben die klare und auch vom Bundesverfassungsgericht gar nicht in Abrede gestellte Situation, dass natürlich europäisches Recht Vorrang vor nationalem Recht hat; das wird von niemandem infrage gestellt. Auf der anderen Seite haben wir die Kompetenz der Nationalstaaten, Zuständigkeiten durch Beschluss der nationalen Verfassungsorgane an die europäische Ebene zu verlagern. Es gibt sozusagen keine Kompetenzkompetenz seitens der Europäischen Union.
In diesem Geist werden wir auch das Auskunftsersuchen beantworten und hoffen dann, damit auch die Informationen nach Brüssel zu liefern, die gebraucht werden.