Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Einen starken Staat, der für die Bürger da ist, den zeichnet es aus, wenn er auch in Krisenzeiten wichtige Entscheidungen für die Bürgerinnen und Bürger trifft. Genau das machen wir hier und heute. Wir beschließen wichtige, ganz konkrete Hilfen für die Hochwassergeschädigten in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, und wir treffen ganz wichtige Entscheidungen, um die Ausbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen. Das zeigt eins ganz genau: Wir, die Politik, sind handlungsfähig. Wir kümmern uns um die Bürgerinnen und Bürger und treffen für sie die notwendigen Entscheidungen, so wie heute hier im Bundestag, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Die schreckliche Hochwasserkatastrophe hat uns alle erschüttert, und natürlich müssen wir in der nächsten Wahlperiode ganz genau prüfen, welche Konsequenzen von Bund und Ländern, aber auch vor Ort in den Gemeinden und Kreisen für den Katastrophenschutz gezogen werden müssen. Klar ist auch, dass die 30 Milliarden Euro, die wir heute hier zur Verfügung stellen, für die Betroffenen eine ganz, ganz wichtige Hilfe sind.
Aber auch rechtspolitisch machen wir einiges, um gerade die Arbeitnehmer und die Unternehmen vor Ort zu unterstützen. Denn wenn Arbeitnehmer und Unternehmer ihr Hab und Gut verloren haben, dann sollen sie sich nicht auch noch um ihren Arbeitsplatz und ihren Betrieb Sorgen machen müssen. Deswegen ist es wichtig, dass wir als Alternative zum Gang zum Insolvenzgericht die Insolvenzantragspflicht aussetzen, und zwar bis zum 31. Januar 2022, um den Unternehmen Luft zu geben, wieder auf die Beine zu kommen. Das ist eine ganz wichtige Maßnahme, liebe Kolleginnen und Kollegen.