Die CDU/CSU-Fraktion sieht deshalb Investitionsschutzverträge mit Drittstaaten weiterhin als geeignetes Instrument an, um dieses Ziel zu erreichen. Für die Linken scheint wirksamer Investitionsschutz jedoch grundsätzlich Teufelszeug zu sein. Das ist zumindest der Eindruck, den man aus der Debatte der letzten Jahre gewinnen muss.
Meine Damen und Herren, Deutschland ist Vorreiter bei bilateralen Investionsschutz- und -förderverträgen. Bis heute hat die Bundesregierung, und zwar mit Zustimmung des Deutschen Bundestages, rund 130 Verträge geschlossen. Ja, auch die Grünen haben in der rot-grünen Bundesregierung von 1998 bis 2005 fleißig für neue Investitionsschutzverträge inklusive der darin enthaltenen Streitbeilegungsmechanismen gestimmt. Und das ist auch gut so. Vielen Dank dafür! Denn auch wenn Linke und Grüne heute im Bundestag regelmäßig behaupten, die Regelungen kämen nur Großkonzernen zugute, so möchte ich doch festhalten, dass von den Investitionsschutzverträgen gerade auch kleine und mittlere Unternehmen profitieren; denn für sie stellt fehlende Rechtssicherheit bei Investitionen im Ausland die mit Abstand größte Hürde für den Markteintritt dar.
Ich möchte aber auch nicht unter den Tisch kehren, dass wir den Investitionsschutz modernisieren und an die Anforderungen unserer heutigen Zeit anpassen müssen. Aber wir haben genau diesen Weg auf europäischer Ebene bereits vor einigen Jahren beschritten. So hat sich die Bundesregierung in Nachverhandlungen zum Freihandelsabkommen mit Kanada für einen reformierten Investitionsschutz eingesetzt, und zwar mit Erfolg. Im CETA-Vertragstext ist heute ein bilateraler Investitionsgerichtshof mit öffentlich bestellten Richtern und einer echten Berufungsinstanz verankert. Die Richterauswahl erfolgt nach strengen Kriterien. Alle Schriftsätze eines Verfahrens müssen künftig veröffentlicht werden; das Right to Regulate wurde gestärkt. Diesen auf europäischer Ebene eingeschlagenen Weg müssen wir natürlich konsequent fortsetzen.
Meine Damen und Herren, der EuGH hat am 6. März 2018 geurteilt, dass die Vorschriften zum Investor-Staat-Schiedsverfahren im niederländisch-slowakischen Investitionsschutzvertrag nicht mit Unionsrecht vereinbar sind. Damit macht das EuGH-Urteil Reformen bei den innereuropäischen Investitionsschutzverträgen notwendig. An dieser Notwendigkeit hat auch die Bundesregierung keinen Zweifel gelassen. Reformvorschläge, an denen Deutschland und andere EU-Mitgliedstaaten gearbeitet haben, liegen ja bereits auf dem Tisch. All jenen, die angesichts des EuGH-Urteils jetzt aber das Ende von Investitionsschutzverträgen mit Drittstaaten heraufbeschwören, sei gesagt: Freuen Sie sich nicht zu früh! Denn Gegenstand des Urteils waren ja gerade nicht Investitionsschutzverträge mit Drittstaaten. Hierauf hat der EuGH auch noch einmal ganz explizit hingewiesen. Deshalb: Keine vorschnellen Rückschlüsse an dieser Stelle!
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, ich habe mich über Ihren Antrag durchaus gefreut,
weil er einige Forderungen enthält, die die CDU/CSU-Fraktion im Grundsatz unterstützen könnte. Bei genauerem Hinsehen muss ich allerdings feststellen: Die vorgebrachten Punkte werden bereits von der Bundesregierung bzw. der EU-Kommission mit Nachdruck abgearbeitet. Wenn es etwa um die Schaffung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs geht, war, ist und bleibt Deutschland eine treibende Kraft bei den Verhandlungen – zumal der multilaterale Gerichtshof auch auf deutsche Initiative zurückzuführen ist. Bei anderen Aspekten im FDP-Antrag ist die CDU/CSU-Fraktion der Überzeugung, dass Sorgfalt vor Schnelligkeit gehen sollte.
Eine überstürzte Positionierung der Kommission zu den Rechtsfolgen des EuGH-Urteils vom 6. März 2018 wäre womöglich kontraproduktiv für den innereuropäischen Investitionsschutz. Darauf hat die Bundesregierung ja gestern auch im Wirtschaftsausschuss hingewiesen. Deshalb sollte hier nichts übers Knie gebrochen werden. Die FDP ist mit ihrem Antrag in einen aus meiner Sicht unnötigen Aktionismus verfallen. Wir als CDU/CSU-Fraktion wollen Sie vor diesem Aktionismus bewahren.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
sollten wir ihm das jetzt gestatten.
Herr Kollege Ernst, Sie haben zu einer Kurzintervention das Wort.