Sehr geehrter Herr Präsident! Werte verbliebene Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf soll angeblich dafür sorgen, dass deutsche Verwaltungsgerichte nicht mehr heillos überlastet werden. Er stammt gleichzeitig von der Partei, die diesen Missstand am fröhlichsten, am buntesten und – um es auf den Punkt zu bringen – am ideologischsten herbeigeführt hat.
Hier wird nicht nur der Bock zum Gärtner gemacht, hier macht sich der Bock gleich selbst dazu.
Ich persönlich würde gerne glauben, dass Sie die Ausführungen in der Begründung auch ernst meinen, dass Ihnen ein Licht in dieser Sache aufgegangen ist. Aber es tut mir leid, ich bin nicht ganz naiv.
Sie beklagen, dass die Explosion bei der Zahl der eingehenden Asylklagen drei Viertel der laufenden Kapazität der Verwaltungsgerichte lahmlegt. Doch dies wird sodann als gerichtsorganisatorische Herausforderung verniedlicht. Ich nenne es Rechtsstaatsversagen auf ganzer Linie und mit Ansage.
Dem Normalbürger außerhalb der heiligen Kuh Asylrecht wird der Abbau des Rechtsschutzes seit Jahren in homöopathischen Dosen verabreicht und von dem auch so geschluckt. Das ist der bloße Verdrängungseffekt. Sie geben auch noch vor, darum besorgt zu sein. Sie wollen vielmehr die weitere Verfestigung von Aufenthaltstiteln durch Zeitablauf oder Freifahrtscheine durch die Obergerichte.
Per 2016 hat übrigens das Bundesverfassungsgericht zuletzt klargestellt, dass es nicht zu beanstanden ist, unterschiedliche Materien auch mit unterschiedlichen Rechtszügen auszustatten. Die AfD sagt: Während die meisten Länder auf ihren Rechtswegen wenigstens auf einen Sozialstaat mit Rundumversorgung verzichten, gewährt Deutschland die bleierne Kombination von Sozialstaat und subjektivem Asylanspruch. Dies ist vollkommen aus der Zeit gefallen und führt bei unserer geografischen Lage nachgewiesenermaßen in die Katastrophe, die Sie anscheinend befürworten.
Zuerst kapitulieren die Verwaltungsgerichte, wie Sie selber erkennen, folgen werden Polizei, Behörden, Gemeinden, Schulen,
ganze Nachbarschaften, Ihre natürlich zuletzt.
Ihr Antrag verschlimmert den Kern des Desasters ja erst: das Geschäftsmodell der sogenannten angemaßten Rechtsposition. Es geht den umfassend betreuten Antragstellern genauso wenig wie Ihnen um einen sauberen Rechtsweg.
Es geht stets um die Vorwegnahme von Fakten: Erstens. Die Antragsteller sind ja schon hier. Zweitens. Sie werden während des kostenlosen Verfahrens weiter hier sein.
Drittens. Je länger dieses Verfahren dauert, umso eher erhalten sie eine humanitär bedingte Duldung. Der Wisch mit dem Urteil geht dann oft ungesehen ins Archiv des Anwalts, da dem Klienten der Ausgang inzwischen ohnehin egal ist – er bleibt sowieso bei uns.
Sie, liebe Grüne, wollen nun eine Berufung an den Obergerichten, die übrigens in Ausnahmefällen bereits zulässig ist, zum Normalfall machen, durch bloße Entscheidung des Verwaltungsgerichts selber, und wenn dies es nicht möchte, soll sogar ein Anwalt der Asylindustrie es erzwingen können.
Um dem Ganzen noch den Hut aufzusetzen, soll eine Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingeführt werden, um fallübergreifende, allgemeine Tatsachenfragen klären zu können. Zunächst befassen sich Revisionen üblicherweise nur mit Rechtsfragen. Die beabsichtigten Länderleitentscheidungen sollen doch nur Rückführungen in befriedete Gebiete auf Monate blockieren. Sollten diese Leitentscheidungen und allgemein die Obergerichtsentscheidungen asylfreundlich ausfallen, würde das Ihnen natürlich gefallen. Sollten sie asylfeindlich ausfallen, könnte der Anwalt – Sie schreiben es selber hinein – ohnehin weiter dagegen vorgehen, dieses Mal in drei Instanzen statt nur einer.
Letzte Rettung sind dann wohl der EuGH und der EGMR; es kann nach Ihrer Ansicht endlos weitergehen. Die Asylindustrie kann hier nur gewinnen, Deutschland nur verlieren.
Liebe Grüne, geben Sie einfach zu, was Sie hier möchten: die Erosion des Rechtsstaats, der durch einen Asylgeberstaat ersetzt werden soll. Meinetwegen schreiben Sie in jeden zweiten Satz „Solidarität“ hinein. Aber wenn Sie das tun – das wissen Sie genau –, bleibt auch dem Ärzteehepaar in Stuttgart beim Frühstück das Müsli im Hals stecken, und deswegen schreiben Sie es nicht hinein.