Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hinter jedem Asylantrag steht eine Hoffnung: die Hoffnung auf Schutz, die Hoffnung auf Sicherheit, manchmal auch einfach die Hoffnung auf ein besseres Leben. Egal, ob ein Asylantrag berechtigt ist oder nicht – Hoffnung steckt immer dahinter. Deswegen ist es nachvollziehbar – das kann man beklagen, so viel man will –, dass fast alle Betroffenen gegen einen abgelehnten Asylantrag klagen. Dabei gilt, dass viele Asylanträge mit zeitlicher Verzögerung auch zu vielen Klagen führen.
Zum 31. Dezember 2017 waren bundesweit rund 372 000 Asylklagen anhängig. Ihre Zahl ist massiv gestiegen. Vor allem die Verwaltungsgerichte in allen Bundesländern sind massiv überlastet. Wir müssen diese Überlastung ernst nehmen, zumal die Verfahrensdauer – derzeit sind es im Schnitt rund acht Monate – sich weiter verlängert, wenn nichts getan wird. Das haben wir verstanden, und wir werden reagieren.
Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart – die Kollegin Keul hat es erwähnt –, dass wir die Gerichte entlasten. Wir haben deswegen einen Pakt für den Rechtsstaat vereinbart, den wir schnell umsetzen müssen. In diesem Rahmen sollen 2 000 neue Richterstellen bei den Gerichten der Länder und des Bundes und entsprechende Stellen für Folgepersonal geschaffen werden. Wir sind uns auch einig, dass Gesetzesänderungen – so habe ich auch den Kollegen von der CDU/CSU verstanden – zur weiteren Beschleunigung, Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahren auf den Prüfstand müssen. In der letzten Legislaturperiode wurde auch aus diesem Grund bereits die Möglichkeit der Sprungrevision eröffnet.
Eine aktuelle Länderinitiative der SPD-geführten Regierungen von Berlin, Bremen, Brandenburg und Hamburg hat konkrete Vorschläge gemacht. In dieser Initiative werden wesentliche Forderungen aus der Praxis aufgegriffen, an denen sich ja auch der Gesetzentwurf der Grünen orientiert. Im Kern geht es darum, mehr Leit- und Orientierungsentscheidungen zu ermöglichen, damit die Verwaltungsgerichte sich besser an höherinstanzlichen Entscheidungen orientieren können. Das soll die Verfahren einfacher und die Rechtsprechung bundesweit einheitlicher machen. Aus unserer Sicht ist das der richtige Weg.
Für die Forderungen der Länderinitiative gibt es eine breite Unterstützung der Fachwelt. Wir nehmen das sehr ernst, und wir werden darüber, wie besprochen, in der Großen Koalition und auch im Ausschuss gemeinsam mit der gebotenen Sorgfalt beraten.
Wir werden das Problem dagegen nicht lösen, wenn wir einfach mit dem Finger auf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zeigen. Das möchte ich an dieser Stelle durchaus betonen. Nur weil es viele Klagen gibt, ist das noch lange kein Beleg für eine schlechte Verfahrensqualität. Fakt ist, dass fast 80 Prozent der Klagen vor den Verwaltungsgerichten keinen Erfolg haben. Aber: In immerhin 32 500 Fällen – bei 146 000 Entscheidungen – wurde im letzten Jahr ein abweichender Schutz zugesprochen. Und das heißt eben auch: In einem Rechtsstaat kann es überhaupt nicht darum gehen, die Klagemöglichkeiten einfach einzuschränken.
Was wir jetzt brauchen, ist eine schnelle, aber auch sorgfältige Lösung. Sie muss mit ganz gezielten Eingriffen insbesondere die Verwaltungsgerichte entlasten und gleichzeitig eine bundesweit einheitliche Rechtsprechung befördern. Die SPD ist dazu bereit, und das Gleiche erwarten wir jetzt auch vom neuen Bundesinnenminister.
Vielen Dank.