Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen! Verehrte Kollegen! Jedes gerichtliche Verfahren kostet Zeit und Geld, und weil Zeit Geld ist, kostet es umso mehr, je länger ein Verfahren dauert. Deshalb ist nur schnelles Recht auch gutes Recht.
Bei den Verwaltungsgerichten hat sich die Verfahrensdauer in den letzten Jahren erheblich gesteigert. Im Zuständigkeitsbereich des Verwaltungsgerichtes Berlin dauert ein Verfahren bis zur Rechtskraft der Entscheidung im Schnitt um die 20 Monate, also fast zwei Jahre kostbare Zeit. Dies betrifft nicht nur Asylverfahren, sondern auch jedes andere verwaltungsgerichtliche Verfahren. Jede Familie, die gerne ein Eigenheim bauen möchte, sich aber in einem öffentlich-rechtlichen Bauprozess befindet, muss die Dauer des Verfahrens ebenfalls einkalkulieren.
Die Lösung des Problems könnte nun sein – der Kollege Seif hat es geschildert –, zu sagen: Dann stellen wir mehr Richter ein. Aber ein Stellenaufwuchs im öffentlichen Sektor ist zum Ersten nicht besonders originell und zum Zweiten auch teuer. Hinzu kommt, dass diese Stellen auch dann noch bedient werden müssen, wenn hoffentlich irgendwann die Arbeitsbelastung der Gerichte wieder sinkt.
Der Lösungsansatz, den die Grünen heute mit ihrem Gesetzentwurf vorgelegt haben, ist eigentlich der viel schlauere und der intelligentere.
Der Antrag sieht vor, dass Effizienzreserven gehoben und Verfahrensabläufe hinsichtlich einer möglichen Verbesserung geprüft werden. Ich finde, das ist eine sehr nachdenkenswerte Idee. Zunächst einmal dauern die Verfahren dann länger – Herr Kollege Seif, da haben Sie recht –, weil weitere Rechtsmittelmöglichkeiten gegeben werden; man muss aber noch einen zweiten Blick auf den Vorschlag der Grünen werfen. Man muss fragen: Was passiert im zweiten Schritt? Die Zahl der offenen Anträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist inzwischen auf unter 100 000 gefallen. Viele Fälle landen aber woanders, nämlich bei den Verwaltungsgerichten. Momentan sind bundesweit 320 000 Fälle in Bearbeitung. Die Gerichte müssen im Augenblick jedem Einzelfall nachgehen und die Verfolgungssituation in jeder Provinz, in jeder Region für jede Bevölkerungsgruppe eines Landes prüfen, weil es nur diese eine Tatsacheninstanz und eben keine obergerichtlichen Entscheidungen dazu gibt. Wir haben in § 78 Absatz 6 Asylgesetz zwar die Möglichkeit der Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht; aber das ist eine reine Rechtsprüfungsinstanz. Dort werden die Tatsachen nicht überprüft. Das heißt, wir haben eine zersplitterte Rechtsprechung. Es bleibt dabei, dass jedes Gericht die Tatsachen noch einmal prüfen muss, und das braucht Zeit.
Wenn nun das Bundesverwaltungsgericht als neue Tatsacheninstanz auch allgemeinverbindlich Tatsachen überprüfen und feststellen kann, dann entlastet das im Endeffekt, also im zweiten Schritt, wenn das Verfahren durchschritten ist, natürlich die Gerichtsbarkeit in der ersten Instanz. Das hilft dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und den Verwaltungsgerichten in erster Instanz bei ihren Entscheidungen und führt im Endeffekt dazu, dass Verfahren effizienter und schneller werden. Übrigens erfolgen dann auch die Ablehnungen schneller. Die Verfahren werden berechenbarer. Man weiß, was einen erwartet. Außerdem werden die Verfahren einheitlicher. Das heißt, wir bekommen am Ende schnellere Entscheidungsprozesse, schnellere Verfahren. Dann haben die Gerichte auch wieder mehr Zeit und mehr Luft, dann haben sie die Hände frei für den Prozess der Familie, die gerne endlich den ersten Spatenstich für ihr Familienheim machen würde.
Das ist ein schlauer Antrag. Er könnte auch von uns sein.
Als Nächste spricht zu uns die Kollegin Gökay Akbulut. Ich weise darauf hin, dass das ihre erste Bundestagsrede ist.