Sehr geehrter Herr Kollege Hoffmann, folgender aktueller Fall aus meinem Wahlkreis Bad Tölz-Wolfratshausen-Miesbach: Ein 15-jähriges Mädchen löst irrtümlich keine Fahrkarte für Erwachsene, sondern für Kinder. Das Mädchen wird kontrolliert, und es wird nicht nur das erhöhte Beförderungsentgelt fällig, sondern die Polizei ermittelt jetzt gegen das Mädchen wegen Betruges. Finden Sie das verhältnismäßig?