Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Mannes, meinen herzlichen Glückwunsch zu Ihrer ersten Rede, auch wenn ich nicht verhehlen kann, dass ich das eine oder andere in Maßen anders sehe; aber das will ich jetzt nicht problematisieren.
Ich will betonen: Jawohl, wir haben uns als Koalition darauf verständigt, eine BAföG-Reform in dieser Wahlperiode anzugehen – eine, die Substanz haben wird, eine, die Fehlentwicklungen, die wir durchaus sehen, entgegenwirken wird und die sicherlich eine entsprechende Wirkung entfalten wird. Das ist, glaube ich, am heutigen Tag die wichtige Botschaft für Studierende beim Thema BAföG.
Was ich ein bisschen schade finde, Frau Kollegin Gohlke, ist, dass Ihr Antrag – natürlich nicht Ihre Debattenbeiträge – so unambitioniert ist.
Er ist erwartbar. Ich habe mir mal den Spaß gemacht, den Antrag auf Drucksache 18/479 – er stammt vom Beginn der letzten Wahlperiode – herauszusuchen, der überschrieben war mit „BAföG-Reform zügig umsetzen“. Ich habe die Forderungskataloge nebeneinandergelegt: wortgleich findet man den einen oder anderen Spiegelstrich wieder.
Man kann das so machen. Man muss das nicht so machen. Mir jedenfalls fehlt bei dieser Antragslage ein bisschen die Ernsthaftigkeit, liebe Kollegin Gohlke.
Dann habe ich mir die Titel angesehen. Der Antrag von vor vier Jahren war überschrieben mit: „BAföG-Reform zügig umsetzen“. Der jetzige ist überschrieben mit: „Armutsfeste Ausbildungsförderung einführen“. Da habe ich gedacht: Es ist ja schon mal ein Fortschritt, mit Ausbildungsförderung ein bisschen mehr in den Blick zu nehmen. Aber als ich dann den Antrag gelesen habe, musste ich feststellen, dass tatsächlich wieder – in Anführungsstrichen – „nur“ das Bundesausbildungsförderungsgesetz und „nur“ der Teil der Studierenden adressiert sind. Dabei haben wir gerade in den letzten vier Jahren über das Thema Ausbildungsförderung und die unterschiedlichen Facetten nicht nur diskutiert, sondern dies als Koalition auch vorangebracht. Darauf, dass es mehr gibt als die Ausbildungsförderung für Studierende, hätte man in dem Antrag wenigstens eingehen können.
Als Beispiel nenne ich die Reform des Meister- bzw. Aufstiegs-BAföG. Auch das sind wir in den letzten vier Jahren angegangen. Wir haben das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz verabschiedet. Wir haben die dafür zur Verfügung stehenden Mittel im Haushalt um etwa 30 Prozent angehoben. Wir haben substanziell etwas gemacht, nicht nur was die Höhe der Förderung angeht, sondern auch strukturell. Wenn wir schauen, wie wir Ausbildungsförderung strukturell armutsfest und vernünftig aufstellen können, dann stellen wir fest, dass wir Durchlässigkeiten organisieren müssen. Wir müssen nicht nur über die Frage reden, ob man auf 1,5 Milliarden Euro für das Studierenden-BAföG noch einmal 1,5 Milliarden Euro drauflegt, um es sozusagen zu einem Vollzuschuss zu machen. Vielmehr muss man gezielt schauen, an welchen Stellen die Systeme miteinander verschränkt werden können und wie man Ausbildungsförderung aus einem Guss hinkriegt. Man darf nicht nur auf die Studierenden schauen – bei aller Wertschätzung für das Studium und die Studierenden in Deutschland –, sondern wir müssen den Blick weiten. Das hat sich die Koalition jedenfalls vorgenommen.
Ich würde sehr gerne den einen oder anderen Punkt noch weiter ausführen, weil natürlich nicht nur das Meister-BAföG zur Ausbildungsförderung gehört, sondern auch viele andere Punkte, die zum Teil heute Morgen bei der Diskussion über den Berufsbildungsbericht eine Rolle gespielt haben. Dazu gehören Mindestausbildungsvergütungen, Aufstiegsstipendien und die Begabtenförderung, aber auch andere Instrumente, um junge Menschen auf unterschiedlichen Ebenen und Niveaus abzuholen und ihnen eine vernünftige Ausbildungsförderung anzubieten. Das werden wir als Große Koalition in den nächsten vier Jahren voranbringen.
Herzlichen Dank.
Interfraktionell wird Überweisung der Vorlage auf Drucksache 19/1748 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Sind Sie damit einverstanden? – Das ist der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.