Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. – Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Ministerin! Frau Connemann, ich finde es so schade, dass Ihr Pessimismus,
obwohl wir ja insbesondere in den Ländern eine gemeinsame Verantwortung für den Bildungsstandort haben, am Ende ein bisschen eine Gefahr für den Bildungsaufstieg und die Chancengerechtigkeit der Menschen in Deutschland ist.
Und ich finde es wirklich schade, dass Sie Ihre Redezeit in diesem Pessimismus ertränken.
Aber zurück zum Thema. Wir wollen heute eine gute Sache beschließen. Bildung und Ausbildung bleiben, ganz besonders im Zeitalter der künstlichen Intelligenz, eigentlich der Garant dafür, dass Menschen ihren persönlichen Weg und ihren gesellschaftlichen Fortschritt gestalten können. Damit Bildungschancen unabhängig vom Geldbeutel der Eltern, unabhängig von der Herkunft der Eltern und der eigenen Herkunft ergriffen werden können, gibt es schon seit 1971 das Bundesausbildungsförderungsgesetz; wir kennen es viel besser unter dem Titel „BAföG“.
Der Bildungsstandort Deutschland unterscheidet sich relativ deutlich von unseren europäischen, internationalen und transatlantischen Freunden. Wir verfügen über eine hervorragende – sie ist nicht perfekt, aber hervorragend – Bildungslandschaft mit öffentlichen und privaten Einrichtungen und eine staatliche Studienförderung, die Aufstieg durch Bildung nicht nur verspricht, sondern jedem Einzelnen ermöglicht.
Seit dem Honnefer Modell – das war der Vorgänger des BAföG – wurde unsere Ausbildungsförderung stets den Realitäten und Notwendigkeiten der Gegenwart angepasst. Aus den einst vereinbarten Förderrichtlinien des Bundes und der Länder wurde ein Rechtsanspruch für Studierende, für Schülerinnen und Schüler.
Heute beraten wir über das 29. BAföG-Änderungsgesetz und wollen es final beschließen. Es waren – das hat Ria Schröder schon angesprochen – intensive Verhandlungen für die drei Berichterstatterinnen, die das ganz wunderbar gemacht haben. Wir Freie Demokraten haben besonders auf strukturelle und finanzielle Verbesserungen gepocht.
Ich würde gerne eine Reihe davon hier einmal nennen – es ging uns dabei nicht nur um reine Mittelerhöhungen –: Wir werden die Studienstarthilfe einführen. Wir setzen auf ein rein digitales Antragsverfahren. Die Bedarfssätze steigen um 5 Prozent. Der Wohnkostenzuschlag steigt auf 380 Euro. Die Freibeträge für Eltern sowie Ehe- oder Lebenspartner steigen um 5,25 Prozent. Damit sind mehr junge Menschen in diesem Land BAföG-berechtigt – auch etwas, das man immer wieder betonen muss. Studierende können zukünftig bis zu 556 Euro monatlich ohne Auswirkungen auf ihre Förderungen dazuverdienen. Das Flexisemester wurde schon angesprochen. Der Fachwechsel bis zum fünften Semester wurde auch schon erwähnt. Auch für Schülerinnen und Schüler steigt das BAföG. Und es bleibt dabei, dass maximal 10 010 Euro zurückgezahlt werden müssen.
Diese spürbaren Veränderungen beim BAföG macht diese Koalition möglich, die von der Union gerne – auch hier ist es ja schon passiert – für alles gescholten wird, was die Studierenden dieser Republik unter Schavan, Wanka, Karliczek natürlich nie erleben durften. Oder, wie es die Unionsfraktion selbst – und das ist bezeichnend – in ihrem Antrag schreibt – ich zitiere –: „Bafög ist eine Sozialleistung und soll es auch bleiben.“ Meine Kolleginnen und Kollegen, dieses Verständnis von Ausbildungsförderung lehnen wir entschlossen ab. Es spricht deswegen auch für unsere BAföG-Reform. Wer so über Bildungschancen spricht, der verkennt absolut, wie die Lage ist und wie wir sie anpacken müssen.
Wir werden uns deshalb – ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin – auch perspektivisch darum kümmern, dass bei den Studierenden nicht gespart wird; das haben wir auch in Zeiten sehr angespannter Haushaltslage gut getan. Wir freuen uns jetzt sehr auf den weiteren Prozess und die abschließende Beratung heute im Parlament.
Vielen Dank.