Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die NPD ist ohne jeden Zweifel eine widerliche, rassistische, verfassungsfeindliche Partei. Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht dies auch ausdrücklich festgestellt hat.
Wir müssen uns aber – die repräsentative Demokratie steht unter Druck; wir merken das – sehr gut überlegen, wie wir mit diesem Tatbestand umgehen. Wir Freien Demokraten haben uns immer gegen das Instrument des Parteiverbotsverfahrens entschieden, weil wir gesagt haben: Gedanken, seien sie auch noch so widerlich, sind nun einmal frei und können nicht verboten werden. Man kuriert nur das Symptom, ohne die Wurzel wirklich auszureißen und das Problem im Kern zu beseitigen. Leider lässt sich noch so widerliches Denken eben nicht verbieten.
Deswegen stehen wir natürlich vor der Frage – wir haben das in der Fraktion auch ausführlich diskutiert –: Wie gehen wir jetzt damit um, nachdem das Grundgesetz geändert worden ist und es möglich geworden ist, die Finanzierung einer Partei zu unterbinden, die nachweislich, wie vom Gericht festgestellt, verfassungsfeindlich ist?
Ich glaube, es ist richtig, zu sagen: Einer Partei, die nachweislich verfassungsfeindliche Ziele verfolgt und deren Finanzierung man unterbinden kann, sollte man nicht sehenden Auges Geld hinterherwerfen, wissend, dass sie verfassungsfeindlich ist.
Es sind ja nicht wir, die über diese Frage befinden. Vielmehr stellen wir einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht. Es ist also nicht so, dass sich andere Parteien sozusagen eines missliebigen Wettbewerbers entledigen, sondern am Ende ist es ein Antrag, über den auch wieder in Karlsruhe entschieden wird. Ich bin mir sicher, dass diejenigen, die das vortragen werden, dies sachgerecht tun werden, sodass wir heute die prinzipielle Grundsatzentscheidung dazu treffen können.
Was nicht in Ordnung ist, ist so eine Art moralische Erhebung, wie sie bisweilen zu beobachten war. Ich will jetzt einmal den Fall in Wetzlar nennen, wo trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts der örtliche Oberbürgermeister der Auffassung ist, er müsse der NPD keine Räumlichkeiten zur Verfügung stellen. Die Partei ist nicht verboten; sie ist widerlich. Nicht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu hören, weil man glaubt, sich aus der Warte einer höheren Moral dagegen wehren zu können, ist der Anfang vom Ende einer rechtsstaatlichen Gewaltenteilung. Deswegen sind solche Entwicklungen nicht sinnvoll, auch wenn man sich dabei auf Versicherungsfragen und organisatorische Probleme zurückzieht. Eine solche Begründung trägt im Ergebnis nicht.
Jetzt war ja interessant, wen Sie alles für bürgerlich halten, Herr Brandner.
Als jemand, der das Wort Bildungsbürgertum auch mit einem gewissen Komment, einem gewissen Verhalten, einer gewissen Erziehung verbindet – meine Großmutter sagte immer, wenn man nicht bürgerlich sei, dann hätte man keine Kinderstube, sondern allenfalls eine Kinderecke gehabt –, sage ich offen: Die Art und Weise, wie Sie hier auftreten, ist für mich zutiefst unbürgerlich; um diesen wunderbaren Begriff gegen Menschen mit Ihrem Verhalten zu verteidigen.
Die Art, wie Sie provozieren, wie Sie bewusst darauf setzen, die repräsentative Demokratie eher zu diskreditieren, als sie zu stärken, macht mich nachdenklich. Deswegen: Der heutige Beschluss ist nur ein ganz kleiner, eher technischer Beitrag zur Überwindung der Krise unserer repräsentativen Demokratie. Das viel größere Problem – da müssen wir selbst als Demokraten alle besser werden – ist, dass Sie hier mit 12 Prozent in diesem Hause sitzen.