Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode beglücken uns die Kolleginnen und Kollegen der Linken mit dem bildungspolitischen Dauerbrenner der letzten acht Jahre: der Forderung nach einer Aufhebung des sogenannten Kooperationsverbots.
Mein Dank dafür – das wird Sie sicherlich nicht überraschen – hält sich allerdings in Grenzen, nicht nur deshalb, weil ich nach wie vor ein überzeugter Gegner eines solchen Schrittes bin, sondern weil ich auch nach Studium Ihres Antrags beim besten Willen nicht erkennen kann, warum wir das Grundgesetz an dieser Stelle ändern sollten. Sie führen einzig und allein an, dass die Länder nicht ausreichend in die Bildung investieren und der Bund noch mehr mitfinanzieren soll.
Für mich bleiben dabei zwei wesentliche Fragen offen: Erstens. An welcher Stelle sind die Länder durch die geltende Grundgesetzregelung daran gehindert, mehr in Bildung zu investieren? Zweitens. Wie soll eine wie auch immer geartete Grundgesetzänderung dafür sorgen können, dass uns insgesamt mehr für Bildung zur Verfügung steht?
Zur ersten Frage. Wo bitte hindert denn das Grundgesetz die Länder daran, Schulen zu sanieren, die Ganztagsbetreuung auszubauen, Kitaplätze zu schaffen, die Hochschulen besser auszufinanzieren, mehr in die berufliche Bildung zu investieren oder die Digitalisierung voranzutreiben? An keiner Stelle!
Das, was angeblich verboten ist, nämlich die Kooperation, gibt es bereits heute. Sie alle wissen dies, und Sie kennen die verschiedenen milliardenschweren Programme – ich nenne sie nur beispielhaft – wie die Qualitätsoffensive Lehrerausbildung – 500 Millionen Euro –, die Bildungsketten – 550 Millionen Euro alleine vom BMBF, ohne BMAS –, „Kultur macht stark“ – 230 Millionen Euro –, das kommunale Bildungsmanagement – 170 Millionen Euro – und vor allem die zweimal 3,5 Milliarden Euro für die Bildungsinfrastruktur in finanzschwachen Kommunen. Hören Sie also bitte endlich auf mit dem Gerede vom Kooperationsverbot!
Zur zweiten Frage. Bringt eine Grundgesetzänderung mehr Geld für Bildung? Die klare Antwort lautet: Nein. Eine Änderung des Artikels 104b Grundgesetz bringt per se keinen zusätzlichen Euro.
Die von Ihnen beklagte Unterfinanzierung der deutschen Bildungssysteme beenden Sie mit einer Grundgesetzänderung nicht. Frau Kollegin Beer von der FDP wird mir da sicherlich zustimmen. Denn als hessische Kultusministerin sagte sie damals zu diesem Thema: „Die Argumente für eine Grundgesetzänderung bleiben aber auch bei der hundertsten Wiederholung falsch.“ Dem ist nichts hinzuzufügen.
Lassen Sie uns bitte die Fakten betrachten. Fakt ist: Die Antragsteller wollen nicht etwa, wie es die Überschrift des Antrags vermuten lässt, mehr Bildungsausgaben seitens des Bundes, sondern sie wollen einzig und allein pauschal mehr Geld vom Bund für die Länder.
Sie nennen auch gleich den Betrag, den Sie sich vorstellen, Frau Kollegin: 34 Milliarden Euro. Wozu? Um den Sanierungsstau an Deutschlands Schulen zu beenden. Ja, es ist eine Schande, wenn, wie jüngst in Berlin geschehen, Schulgebäude einstürzen, weil die Landesregierung nichts für den Erhalt der Gebäude tut.
Ja, es ist eine Schande, wenn, wie in vielen Berliner Schulen traurige Realität, Schultoiletten seit 30 Jahren nicht saniert wurden. Dafür muss aber niemand das Grundgesetz ändern. Es ist die unbedingte Pflicht einer verantwortungsbewussten Landesregierung, solche Missstände frühzeitig zu erkennen und gegenzusteuern. Anstatt hier also von Kooperationsverboten zu lamentieren, sollten die Damen und Herren Abgeordneten von der Linken ihren Genossen in Berlin, die hier die Verantwortung tragen, einmal ins Gewissen reden und endlich eine vernünftige Schulpolitik einfordern.
Fakt ist weiter: Die Antragsteller behaupten – ich unterstelle: wider besseres Wissen –, die Länder seien nicht in der Lage, ausreichend Geld für Bildungsausgaben aufzubringen. Die Realität ist jedoch eine andere – Sie haben es gerade selber angedeutet –: Zwar stimmt es, dass der Bund allein im letzten Jahr 5 Milliarden Euro an Haushaltsüberschüssen erwirtschaftet hat, doch auch die Länder stehen glänzend da – da widerspreche ich Ihnen nun –: Sie konnten sich zeitgleich über Mehreinnahmen in Höhe von 9 Milliarden Euro freuen. Selbst die Kommunen erzielten im vergangenen Jahr 5,4 Milliarden Euro an Haushaltsüberschüssen.