Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits die Wortwahl in dieser Debatte ist verwirrend und erweckt einen völlig falschen Eindruck. Das Grundgesetz legt klare Zuständigkeiten und somit Verantwortlichkeiten fest. Das Grundgesetz ist dabei geprägt von einer Kooperationskultur zwischen Bund und Ländern, die bereits Ausfluss des sogenannten Bundesstaatsprinzips ist. Es wird hier der Eindruck erweckt, der Bund würde die Bundesländer im Bereich der Bildung nicht oder nur unzureichend unterstützen, und das ist schlichtweg falsch.
Bund und Länder kooperieren beispielsweise im Wissenschaftsbereich mit diversen Bund-Länder-Vereinbarungen, gemeinsamen Initiativen, Forschungseinrichtungen, Forschungsverbünden, wobei der Verfassungsgeber bei der Reform von Artikel 91b des Grundgesetzes im Jahr 2014 ganz klar gesagt hat, dass es sich hierbei nicht um ein Instrument des Finanzausgleichs handelt.
Auch im Bildungsbereich findet umfangreiche Bundesunterstützung statt. Der Kollege Kaufmann hat Ihnen das vorhin schon nähergebracht. Das Erfolgsprogramm des BMBF „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“, das gerade frisch verlängert wurde, umfasst 230 Millionen Euro. In meinem Wahlkreis werden darüber alle außerschulischen Bildungsangebote bereitgestellt. Insgesamt stellt der Bund 5,7 Milliarden Euro an Finanzhilfen für die Bildungsinfrastruktur zur Verfügung. Das bedeutet für mein Heimatland Thüringen 70 Millionen Euro Bundesgelder für Schulbauten. Dazu kommen Milliardenbeträge, die der Bund für den Kitaausbau leistet. Von 2008 bis 2020 sind das 12 Milliarden Euro.
Meine Damen und Herren, die Gelder werden von den Ländern sogar nur unzureichend abgerufen, weil es so viel ist. Bis zum 31. Juli 2017 wurden lediglich 40 Prozent der Mittel des dritten Investitionsprogramms von den Ländern abgerufen. So viel nur dazu, Frau Suding, weil Sie sagten, es sei zu wenig Geld da. Es scheint zu viel Geld da zu sein. Man kann gar nicht alles verbauen. Die Qualitätsoffensive Lehrerbildung hat Stefan Kaufmann genannt. Bund-Länder-Vereinbarungen: 500 Millionen Euro. Kommunales Bildungsmanagement: 170 Millionen Euro. In jedem Landkreis wird ein Bildungsmanager vom Bund finanziert. Ich denke, das macht deutlich, wie gut hier die Zusammenarbeit funktioniert. Der Digitalpakt wurde angesprochen. Er gilt auch für Berufsschulen.
Wir haben verschiedene Rechtsgrundlagen, wie wir diese mehr als 5 Milliarden Euro in die Länder bringen können. Sie sehen: Bildung ist bereits eine gesamtstaatliche Aufgabe. Sie wird gesamtstaatlich finanziert. Der Bund sorgt mit Milliardenzahlungen dafür, dass gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland entstehen und vorhanden sind. Dennoch wird hier behauptet, die Bundesländer wären mit ihrer Verantwortung überfordert. Auch das ist falsch, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es ist ein hausgemachtes Problem; denn es liegt an den Bundesländern, ihre Mittel entsprechend einzusetzen. Sie müssen sie da einsetzen, wo sie Verantwortung tragen.
Stefan Kaufmann hat die massiven Steuermehreinnahmen der Länder angesprochen. Brechen wir diese Milliardenbeträge einmal auf ein relativ – in Anführungszeichen – armes Bundesland wie Thüringen herunter: Steuermehreinnahmen 2014: 9 Millionen Euro, 2015: 48 Millionen Euro, 2016: 237 Millionen Euro, 2017: 348 Millionen Euro. Meine Damen und Herren, das sind Mehreinnahmen on top für den laufenden Haushalt. Bei solchen Zahlen können Sie uns nicht erzählen, Thüringen könne seiner Bildungsverantwortung nicht gerecht werden.
Ich will Ihnen sagen, was in Thüringen los ist. Der Genosse Bodo Ramelow nimmt lieber 39 Millionen Euro und saniert damit ein Fußballstadion in Erfurt, um seinem Genossen Oberbürgermeister einen Gefallen zu tun, anstatt dieses Geld verantwortungsvoll in Schulen und Hochschulen zu investieren.