Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bund ist keine zu melkende Kuh. Am 1. Juni 2017 haben wir in diesem Hause einen neuen Bund-Länder-Finanzausgleich beschlossen, und zwar bei massiver Belastung des Bundes, der ab 2020 jährlich rund 10 Milliarden Euro mehr an die Länder transferiert. Die Sektkorken haben nach diesem Beschluss in allen deutschen Staatskanzleien geknallt. Der damalige Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble verteidigte die Reform, räumte aber ein, es sei kein unproblematischer Schritt – Zitat –:
Wir ändern ein Stück weit die Architektur unserer föderalen Finanzordnung.
Wir sind ein Bundesstaat.
Hamburgs regierender Bürgermeister Olaf Scholz sprach von einem guten Ergebnis für den deutschen Föderalismus – Zitat –:
Die 16 Länder werden ihre Aufgaben wahrnehmen können, und sie werden es in enger Kooperation mit dem Bund tun.
Kollege Rossmann, ich frage mich, warum sich die SPD beschwert, wenn Herr Scholz so spricht. Bund-Länder-Finanzbeziehungen heißt nämlich Fairness in der Finanzierung.
Im Übrigen sehen Sie das große Interesse der Länder an der vorgeschlagenen Grundgesetzänderung heute hier auf der Bundesratsbank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, des Pudels Kern im deutschen Schulsystem ist nicht die Frage, ob Bund, Land oder Kommune eine Schultoilette repariert. Des Pudels Kern ist die Frage, warum der Schüler in Bremen hinsichtlich seines Wissens fast zwei Jahre hinter den Schülern in Bayern hinterherhinkt.
Das ist das Hauptproblem. Das ist die eigentliche Frage bezüglich der Chancengerechtigkeit, welche wir mit vermeintlichen Bundesgeldern, wie Sie sie hier vorschlagen, nicht beantworten werden.
Wir brauchen endlich eine Vergleichbarkeit bei den Schulabschlüssen der Bundesländer. Diese erreichen wir durch diese Grundgesetzänderung nicht. Wir brauchen einheitliche Bildungsstandards in ganz Deutschland, und zwar verbindliche Bildungsstandards für alle 16 Bundesländer. Daran probiert sich die Kultusministerkonferenz schon seit Jahren, aber es gelingt ihr nicht. Daher wirbt die CDU/CSU-Fraktion für einen Staatsvertrag, der von den Ministerpräsidenten geschlossen wird und der verbindliche Standards festlegt und sich dabei natürlich am leistungsstärksten Bundesland orientiert. Das Ganze funktioniert schon gut. Wir sehen das im Rundfunkrecht beim Rundfunkstaatsvertrag. Auch hier haben wir ein föderales System. Hier tragen die Länder Verantwortung. Es gelingt ihnen hier, bundeseinheitlich tätig zu werden. Im Übrigen eint uns das Ziel bezüglich der Bildungsstandards über Parteigrenzen hinweg.
Lassen Sie mich abschließend festhalten: Nach den Erfahrungen, die wir im Bund mit den Ländern insbesondere im Bildungsbereich gemacht haben, steht für die Union fest: Wir geben keine unkonditionierten Mittel mehr in die Bundesländer. Zusätzliches finanzielles Engagement muss für den Bund mit inhaltlicher Gestaltungskompetenz einhergehen. Dieser Erfahrung und dieser Forderung sollten sich auch die anderen Fraktionen nicht verwehren. Lassen Sie Ihre Vernunft wachsen!