Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Wir führen heute eine offenkundig sehr intensive Debatte über ein sehr streitiges Thema, den Familiennachzug. Ich bin aber der festen Überzeugung, dass wir, die CDU/CSU-Fraktion – die SPD-Fraktion stimmt zu –, im Deutschen Bundestag mit dem vorliegenden Gesetzentwurf heute eine sehr tragfähige, verantwortungsbewusste und sachgerechte Vereinbarung zur Abstimmung stellen. Ich bin auch der festen Überzeugung, dass dieser Gesetzentwurf die Chance zur Befriedung in sich trägt.
Aus meiner Sicht sind drei zentrale Punkte zu erwähnen:
Erstens. Wir setzen das Regelwerk zur Migration, auf das sich CDU und CSU verständigt haben, um und schaffen den individuellen Rechtsanspruch von 280 000 eingeschränkt schutzbedürftigen Personen auf Familiennachzug ab.
Zweitens. Wir schaffen ab dem 1. August 2018 ein Kontingent für monatlich maximal 1 000 Personen, sodass im Rahmen einer Härtefallregelung aus rein humanitären Gründen Familienangehörige, die einen schweren Schicksalsschlag erlitten haben oder schwerstkrank sind, die Chance haben, nach Deutschland zu kommen.
Drittens. Wir als CDU/CSU halten Wort und erhöhen auch mit dieser Regelung die Nettozuwanderung nach Deutschland nicht.
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, zum ersten Punkt möchte ich erläuternd Folgendes feststellen: Manche meinen, es gab schon immer den Familiennachzug für eingeschränkt schutzbedürftige Personen. Dem ist nicht so. Bis August 2015 war der Familiennachzug für eingeschränkt schutzbedürftige Personen ausgeschlossen. Nur in dem sehr kurzen Zeitraum zwischen August 2015 und dem 16. März 2016 gab es den Familiennachzug für eingeschränkt schutzbedürftige Personen.
Ich möchte einem weiteren Eindruck in aller Deutlichkeit entgegentreten, weil das immer wieder insinuiert wird, und sagen: Wir bewegen uns mit dieser Regelung, die wir heute zur Abstimmung stellen, vollkommen auf dem Boden des Völkerrechts und auf dem Boden des Europarechts.