Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 unserer Verfassung als Grundrecht garantiert, und es ist nicht an Alter, nicht an den Wohnort und nicht an die Staatsangehörigkeit gebunden. Es steht als Jedermannsrecht allen Menschen zu, und es ist das einzige Element direkter Demokratie auf Bundesebene. Aber die praktische Ausgestaltung des Petitionswesens beim Bundestag wird aktuell leider weder dem Charakter des Petitionsrechts als Grundrecht und Jedermannsrecht noch seiner Bedeutung als einzigem direktdemokratischen Element auf Bundesebene gerecht. Inzwischen erfreuen sich viele private Kampagnenplattformen einer wachsenden Beliebtheit. Gleichzeitig steigt auch die Anzahl dieser Kampagnen.
Im Gegensatz dazu gibt es beim Petitionsausschuss des Bundestages seit Jahren immer weniger Eingaben. Die Zahl der eingereichten Petitionen ist im Jahr 2017 gegenüber dem Vorjahr nahezu konstant geblieben. Eine Trendwende lässt sich aber nicht ableiten. Wir befinden uns heute ungefähr auf dem Stand von 1981. Das sollte uns zu denken geben.
Zum Vergleich: 2005 wurden doppelt so viele Petitionen eingereicht. Eine Möglichkeit ist, dass damals alles schlechter war und die Menschen mehr Grund zur Kritik hatten. Ich habe aber eine andere Vermutung: 2005 gab es die letzte wirklich große Reform des Petitionswesens, damals unter Rot-Grün. Wir haben damals für digitale Beteiligung gesorgt. Das ist mittlerweile 13 Jahre her, eine politische Ewigkeit.
Das wachsende Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger – – Es tut mir leid, meine Stimme. Ich muss erst einmal etwas trinken.