Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Vor rund 20 Jahren hat die damalige rot-grüne Koalition die letzte große Veränderung des Petitionsrechts vorgenommen. Seitdem gibt es die Möglichkeit, Petitionen online zu stellen. Petitionen mit 50 000 und mehr Mitzeichnern können in einer öffentlichen Ausschusssitzung behandelt werden. Dazu werden die Petentinnen und Petenten und das zuständige Ressort der Bundesregierung eingeladen.
In der vergangenen Woche hat der Petitionsausschuss mit Mehrheit beschlossen, dass das Quorum von 50 000 auf 30 000 abgesenkt und der Unterzeichnungszeitraum von vier auf sechs Wochen ausgeweitet wird. Das war ein großer Schritt, um das Petitionswesen zu modernisieren und dieses Haus für die Ideen der Menschen weiter zu öffnen.
Wie bereits in der vergangenen Woche gesagt, ist das für uns aber nicht das Ende der Fahnenstange. Wir wollen Petitionen im Plenum debattieren können, und das ist nicht brandgefährlich, sondern das ist wirklich Bürgernähe. Das sind Menschen, die sich an uns wenden, die die Stimmen sammeln und wirklich Arbeit investieren.