Vielen Dank, Herr Kollege Hoffmann, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich möchte Sie fragen, ob Ihnen bekannt ist, dass für die Einführung einer Mietpreisbremse durch eine Landesregierung gewisse Bedingungen erfüllt sein müssen, zum Beispiel Wohnungsmangel. Sie haben gerade den Freistaat Thüringen erwähnt, als Sie sagten, dass nur in Erfurt und in Jena die Mietpreisbremse gilt. Das ist korrekt; denn nur in diesen beiden Städten in Thüringen herrscht Wohnungsmangel. In anderen Städten dort gibt es leider noch demografische Verluste. Die Landesregierung hätte gerne die Mietpreisbremse eingeführt. Allerdings ist das angesichts dessen, was vom Bundestag verabschiedet wurde, rechtlich leider nicht möglich.
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Beifall bei der LINKEN