Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben ja jetzt lange Ausführungen zu ganz vielen Themen gemacht. Sie haben auch zitiert bezüglich zweier Länder, in denen Rot-Rot-Grün regiert, und damit versucht, hier auszuführen, inwieweit Sie zu dem Thema Mietpreisbremse stehen.
Das Spannende ist nur: Die Mietpreisbremse ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Ich habe gelernt, dass das Bundesrecht ist und im Bundesparlament beschlossen wird. Können Sie uns vielleicht Ausführungen dazu liefern, wie das Mietverhältnis auf Bundesgesetzgebungsebene geregelt werden kann, sodass der Mieter als der in dem Vertragsverhältnis schwächere Part tatsächlich geschützt ist? Darum geht es doch bei der Mietpreisbremse. Da hilft es nicht, auf andere Bundesländer zu verweisen; da gibt es Bundesratsinitiativen. Hier geht es doch um unsere Verantwortung, das BGB bezüglich des Mietrechts zu ändern.