Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bereits bei der letzten Behandlung hier im Hause, im April 2018, durfte ich zum gemeinsamen Rohingya-Antrag von Union, SPD, FDP und den Grünen sprechen. Heute, Anfang Juni, ist die Lage in den Flüchtlingslagern in Bangladesch keineswegs besser. Der Beginn der Regenzeit verschärft die Lage zusehends. Auch wenn es derzeit weniger Berichterstattung gibt, so gibt es nicht weniger Leid. Das dürfen wir nicht akzeptieren.
Mein Kollege Norbert Altenkamp hat die Lage in Myanmar und in Bangladesch in seiner Rede vorhin sehr differenziert und zutreffend beschrieben. Die Lage der dort lebenden Menschen – insbesondere der Kinder – ist und bleibt dramatisch und sehr ernst.
Für uns bleibt zusammenfassend, wie auch schon in der letzten Behandlung dieses Themas im April, das Ergebnis:
Erstens. Die Gewalt gegen die Rohingya muss gestoppt werden.
Zweitens. Verbrechen gegen die Menschlichkeit müssen juristisch aufgearbeitet, die Täter verurteilt und die Opfer entschädigt werden.
Gewalttaten und Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind in jedem Fall zu verurteilen – egal von wem sie begangen werden und wer die Opfer sind.
Ethnische Säuberungen, wie die Vereinten Nationen die Verbrechen an den Rohingya nennen, dürfen wir dabei niemals akzeptieren.
Ich will es an dieser Stelle bewusst noch mal wiederholen: Alleine aus unserer christlichen Verantwortung heraus haben wir die Verpflichtung, hier als Deutscher Bundestag zu handeln.
Der wichtige Grundsatz von null Toleranz gegen Gewalt gilt übrigens für alle Seiten, also auch für die Verbrechen durch die Rebellengruppen der Rohingya selbst.
Deren koordinierte Angriffe auf Polizei- und Armeeposten in Myanmar werden vom politischen und vom militärischen Regime zwar als maßgebliche Begründung für die Eskalation genutzt, in Wahrheit dauert die Leidensgeschichte der Rohingya aber schon jahrzehntelang an.
Die Gründe für diesen Konflikt sind vielfältig und vielschichtig. Die Staatenlosigkeit der Rohingya ist mit Sicherheit eine wesentliche Ursache, aber nur eine von vielen.
Diese Problematik der Staatenlosigkeit will die Linke mit ihrem Antrag „Staatenlosigkeit weltweit abschaffen“ – Frau Nastic hat gar nicht viel über ihren Antrag gesagt; darin sind sehr interessante Punkte, die auch unser eigenes Land betreffen – nutzen – sozusagen als Hilfsvehikel. Deswegen muss man über diesen Antrag auch sprechen.
Ihr Antrag ist bei dieser Problematik weder hilfreich noch förderlich, und die Vergleiche, die Sie in dem Antrag anstellen, sind, auf Deutschland bezogen, auch falsch; denn von der Situation in Myanmar und Bangladesch – sie ist dort wirklich schlimm – auf die Situation von Staatenlosen weltweit und insbesondere in Deutschland zu schließen, ist der falsche Rückschluss.
Jede Situation ist für sich betrachtet nicht einfach, und jede Situation braucht wahrscheinlich unterschiedliche und individuelle Lösungsansätze.
Auch Ihr Rückbezug auf die Philosophin Hannah Arendt, die als Jüdin in Deutschland von den Nationalsozialisten entrechtet und verfolgt wurde, ist auf die heutige Situation in Deutschland Gott sei Dank nicht zu übertragen.
Im heutigen Deutschland haben wir eine ganz andere Situation, eine gute Situation. Gerade in der Verantwortung vor unserer Geschichte bietet unser Rechtsstaat allen Menschen Schutz, übrigens auch den von Ihnen erwähnten Staatenlosen.
Ihr Antrag suggeriert, dass es in Deutschland keinerlei Wege zur Einbürgerung für Staatenlose gibt, und das ist einfach falsch. Die Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Rechtsstellung von Staatenlosen von 1954 und zur Verminderung der Staatenlosigkeit von 1961 wurden bereits damals, also vor über 60 bzw. 50 Jahren, umgesetzt. Nach den Voraussetzungen des Staatsangehörigkeitsrechts können auch heute Staatenlose Einbürgerung unter erleichterten Voraussetzungen beantragen und erwerben. Ebenso können Kinder, die in Deutschland geboren werden und eigentlich staatenlos wären, auf zwei Wegen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Die Behauptung, dass in Deutschland geborene Kinder von Flüchtlingen und Asylsuchenden keine Geburtspapiere erhalten, ist ebenfalls nicht richtig. Wenn entsprechende Informationen zu den Eltern fehlen, dann wird ein beglaubigter Registerauszug erteilt, der rechtlich einer Geburtsurkunde gleichwertig ist. Sobald die fehlenden Informationen über die Eltern vorliegen, wird eben eine Geburtsurkunde erstellt.
Der Schutz von Staatenlosen – egal ob Kind oder Erwachsener – ist in Deutschland jederzeit vollumfänglich gegeben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken, würde man mehr Erleichterungen für Staatenlose, wie Sie es in Ihrem Antrag fordern, in Deutschland schaffen, würde man die tatsächlichen Einbürgerungsvoraussetzungen, nämlich den Erwerb unserer deutschen Sprache, ein Bekenntnis zu unserer Kultur und ein Bekenntnis zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, konterkarieren. Staatenlosigkeit würde bei Umsetzung Ihres Antrags ein attraktiver Weg, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben, ohne die Voraussetzungen einer ordentlichen Einbürgerung erfüllen zu müssen. Das ist mit uns als CDU/CSU-Fraktion nicht zu machen. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zu dem Antrag der Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Die Gewaltexzesse gegen die Rohingya stoppen – Für die vollständige Anerkennung als gleichberechtigte Volksgruppe in Myanmar“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2115, den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 19/1708 anzunehmen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Gegenstimmen von der AfD mit der Mehrheit des übrigen Hauses angenommen.
Dann kommen wir zu Punkt 13 b. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zu dem Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Staatenlosigkeit weltweit abschaffen – Für das Recht, Rechte zu haben“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/2583, den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/1688 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Gegenstimmen der Grünen und der Fraktion Die Linke ist mit der Mehrheit des übrigen Hauses damit die Beschlussempfehlung angenommen.