Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Seif hat völlig zu Recht darauf hingewiesen: Die Mitwirkungspflicht im Asylbereich gibt es bereits. Wir dehnen sie aus, und zwar auf den Bereich der Widerrufs- und Rücknahmeverfahren. Das ist auch richtig so. Frau Kollegin Polat, wenn Sie Bremen als Beispiel heranziehen: Das ist deshalb untauglich, weil da genau bei diesen Fällen diese Mitwirkungspflicht nicht bestanden hat. Deshalb ist es nicht vergleichbar.
Meine Damen und Herren, wir sagen auch: Klagen haben keine aufschiebende Wirkung; auch das ist richtig. Wir erweitern die Möglichkeiten der erkennungsdienstlichen Behandlung – auch das ist richtig –, und wir erweitern die Möglichkeiten des Datenaustausches; das ist ebenso richtig. Wir wissen aus der Vergangenheit – es ist mehrfach gesagt worden; gemeint sind die Jahre 2015, 2016 –: Natürlich gab es Missbrauch. Natürlich gab es Täuschungen. Natürlich gab es gefälschte Pässe. Also wir wissen: Es gab Missbrauch. Was wir machen müssen, ist, genau diesen Missbrauch zu verhindern.
Dem dient dieser Gesetzentwurf.
Eigentlich ist es doch traurig, dass wir etwas regeln müssen, von dem wir erwarten können, dass es selbstverständlich ist. Ich frage mich immer: Was würde ich eigentlich tun, wenn ich in einer Situation wäre, dass ich von Folter, von Verfolgung bedroht wäre, sodass ich mein Haus, meine Wohnung, meine Heimat verlassen müsste? Was würde ich machen, wenn mich ein Land aufnehmen würde? Ich persönlich wäre diesem Land unendlich dankbar dafür, dass es mich aufnimmt, wäre kooperationsbereit und würde selbstverständlich all die Daten zur Verfügung stellen, die genau dieses Land haben will.
Das erwarten wir logischerweise auch von denen, die jetzt hierhergekommen sind.
– Sie können jetzt noch so viel dazwischenreden, Frau Kollegin Polat: Das Mikrofon habe ich. Deshalb bin ich ausnahmsweise etwas lauter.
Wir erleben doch Folgendes – es ist nach wie vor aktuell –: Etwa 70 Prozent all derer, die hierherkommen, kommen ohne entsprechende Passpapiere. 80 Prozent der Afghanen, 89 Prozent der Eritreer, 90 bis 97 Prozent derjenigen aus Somalia, Nigeria, Gambia kommen ohne Papiere hierher. Meine Damen und Herren, das ist völlig inakzeptabel.
Sie machen es aus einem ganz bestimmten Grund – das wissen wir doch –: Der größte Anteil derer, die hierherkommen, kommt aus wirtschaftlichen Gründen. Das ist menschlich durchaus verständlich;
aber dies ist, Frau Kollegin, nun einmal kein Asylgrund.
Insofern müssen wir den Missbrauch aus zweierlei Gründen verhindern:
Das eine ist: Viele Menschen in Deutschland gehen jeden Morgen zur Arbeit und bezahlen fleißig Steuern. Sie haben ein Recht darauf, dass wir als Staat mit ihrem Geld anständig und ordnungsgemäß umgehen.
Das Zweite ist: Wir müssen diesen Missbrauch verhindern im Sinne der Asylbewerber, die ihren Antrag völlig zu Recht gestellt haben und entsprechende Leistungen bekommen. Sie leiden mehr unter dem Missbrauch als diejenigen – –
– Frau Kollegin Polat, Sie müssen schon ertragen, dass ich etwas sage, was viele Menschen in diesem Lande umtreibt – und mich genauso.
Wenn Sie wollen, dass das Grundrecht auf Asyl in der Bevölkerung auf Dauer Akzeptanz behält – was wir alle wollen; ich sage das ausdrücklich –, dann müssen Sie alles daransetzen, dass dieser Missbrauch verhindert wird.
Genau diesem Ziel dient dieser Gesetzentwurf. Er ist richtig, er ist gut, und er geht in die richtige Richtung.
Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Wir kommen zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Änderung des Asylgesetzes. Der Ausschuss für Inneres und Heimat empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/5590, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen 19/4456 und 19/4548 in der Ausschussfassung anzunehmen. Hierzu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD vor, über den wir zuerst abstimmen. Wer stimmt für den Änderungsantrag auf Drucksache 19/5610? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Änderungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der FDP-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion abgelehnt.
Ich bitte nun diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um ihr Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der AfD-Fraktion und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, sich zu erheben. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der AfD-Fraktion und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angenommen.
Wir stimmen nun über den Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/5611 ab. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Entschließungsantrag ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der AfD-Fraktion und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt.
Zusatzpunkt 8. Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu dem Antrag der Fraktion der AfD mit dem Titel „Obligatorische Altersfeststellung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge“. Der Ausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/5584, den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 19/471 abzulehnen. Wer stimmt für diese Beschlussempfehlung? – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der FDP-Fraktion, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion angenommen.