Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wäre nicht verantwortlich, die Regelung der Beschränkung der Zulässigkeit von Nichtzulassungsbeschwerden zum Bundesgerichtshof auf Revisionsverfahren mit einem Beschwerdewert von über 20 000 Euro jetzt zum 30. Juni auslaufen zu lassen und den BGH dann in drei Wochen mit einer entsprechend befürchteten Nichtzulassungsbeschwerdeflut lahmzulegen. So weit sind wir uns einig.
Aber um aus der Sachverständigenanhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz zu zitieren: „Die Streitwertgrenze stellt im Konzept des Revisionsrechts eine Anomalie dar“. „Den Zugang zu dem der Wahrung des Rechts dienenden Revisionsgericht von einer mehr oder weniger willkürlich gezogenen Wertgrenze abhängig zu machen, ist im Grunde eines Rechtsstaats unwürdig.“ So die Professoren Heinze und Greger.
Es kann und darf deshalb nicht sein, dass wir die fünfte Verlängerung der als Übergangsregelung geschaffenen Streitwertgrenze hier beschließen und dann in den nächsten eineinhalb Jahren in GroKo-Manier wieder nichts geschieht.
Die Kollegen der Koalitionsfraktionen haben schließlich schon im Rahmen der vorherigen Verlängerung der Regelung im Jahr 2016 angekündigt, dies sei die letzte Verlängerung; man müsse grundsätzlich debattieren. Nun stehen wir wieder hier.
Wiederholt und vor Jahren schon hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz eine Analyse der Belastungssituation am Bundesgerichtshof gefordert. Nichts ist geschehen.
Nun begründen Sie, meine Damen und Herren von CDU/CSU und SPD, den Antrag schon wieder damit, Sie wollten die Entwicklung der Geschäftsbelastung des BGH beobachten. Mir fehlt der Glaube, dass nun alles anders wird.
Aber nun gut, machen wir den Lackmustest. Wir haben einen Entschließungsantrag vorgelegt und wollen mit Ihnen gemeinsam beschließen, dass die Arbeitsbelastung des Bundesgerichtshofs evaluiert, dem Rechtsausschuss regelmäßig berichtet wird und dass eine Kommission eingesetzt wird, die sich mit entsprechenden Reformen der Zivilprozessordnung befasst. Stimmen Sie zu? Es ist wahrlich nicht aufwendig. Wenn eine entsprechende Arbeitsgruppe ohnehin geplant ist, wie Sie sagen, Herr Kollege Fechner, dann ist es ja auch kein Problem, unserem Entschließungsantrag heute zuzustimmen.
Wir müssen nämlich dringend reden. Eine Regelung der Streitwertgrenze gehört nicht in dem Einführungsgesetz der ZPO versteckt. Das ist intransparent. Die Ermöglichung von Entscheidungen im Beschlussweg ohne mündliche Verhandlungen, von Zurückweisungsbeschlüssen ohne Begründung schafft nur vermeintlich höhere Effizienz der Justiz. Das ist kurzsichtig. Wir brauchen eine bessere Akzeptanz der Entscheidungen auch in unteren Instanzen.
Wir müssen Rechtsprechung für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbarer machen. Wieso scheuen Sie eine personelle Aufstockung des BGH bzw. einen 13. Senat wirklich? Nur weil dann ein Strafsenat nach Leipzig ziehen müsste?