Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei den Koalitionspartnern ist in den letzten Tagen ganz kurzfristig eine bemerkenswerte Erkenntnis herangereift, die da lautet: Bis zum 30. Juni ist es nicht mehr lang hin. Also wurde die Verlängerung der Regelung, wonach der Streitwert einer Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof mindestens 20 000 Euro betragen muss, spontan noch auf die Tagesordnung gesetzt. Sonst wäre die Wertgrenze Ende Juni ausgelaufen.
In die entsprechende Drucksache schreibt die Große Koalition, man wolle mit der Verlängerung ermöglichen, die Entwicklung der Geschäftsbelastung des BGH für einen Zeitraum von anderthalb Jahren zu beobachten. Sehr geehrte Damen und Herren von CDU, CSU und SPD, die Regelung in § 26 Nr. 8 EGZPO wurde im Zuge der großen ZPO-Reform 2001 als Übergangsregelung beschlossen, im EGZPO versteckt und seitdem viermal verlängert, immer wieder mit der Begründung, man wolle beobachten. Sehr geehrte Damen und Herren von CDU, CSU und SPD, was Sie „beobachten“ nennen, nennen wir Freie Demokraten „schlafen“.
16 Jahre des Beobachtens sind genug. Entsprechend hatte der Kollege von der SPD bei der letzten Verlängerung der Regelung im Jahr 2016 auch bereits angekündigt, die Wertgrenze werde ein letztes Mal verlängert. Redner von SPD und CDU/CSU waren sich einig, dass man grundsätzlich debattieren muss. Was ist seitdem passiert? Offenbar ging es schlicht in GroKo-Manier weiter so, und heute stehen wir wieder hier.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich wäre es nicht verantwortlich, die Regelung jetzt auslaufen zu lassen und den BGH mit einer entsprechend befürchteten Nichtzulassungsbeschwerdeflut lahmzulegen. Aber wir erwarten von den Koalitionsfraktionen, dass sie jetzt Wort halten. Die jetzige Situation ist für keine Seite befriedigend. Der BGH sieht sich mit einer trotz Wertgrenze steigenden Zahl von Nichtzulassungsbeschwerden überfordert. Auch unabhängig von der Wertgrenze frustriert die mangelnde Voraussehbarkeit der aus BGH-Sicht bestehenden oder fehlenden Revisionswürdigkeit bei einer Zulassungsquote von unter 10 Prozent nicht nur die Anwaltskollegen, sondern erst recht die Parteien, die das finanzielle Risiko tragen. Die Effektivierung ging zuweilen zulasten der Akzeptanz höchstrichterlicher Rechtsprechung in der Bevölkerung.
Schaffen wir nun eine transparente und zukunftsweisende Regelung. Hören wir auf, Rechtsuchende mit einer Dauerübergangsregelung in die Irre zu führen. Verstecken wir künftig die Regelungen nicht mehr im EGZPO. Lassen Sie uns darüber nachdenken, ob die richtige Reaktion auf steigende Fallzahlen in höheren Instanzen aufgrund mangelnder Akzeptanz von Rechtsprechung immer Rechtswegverkürzung sein muss. Müssen wir den BGH stärker aufstellen? Brauchen wir eine Reform der Regelung der Statthaftigkeit von Revisionen, der Zulassungsgründe insgesamt? Nutzen wir die Zeit bis Ende 2019 jetzt wirklich für ein Update.