Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren – zumindest die, die noch da sind!
Wir beraten heute über zwei Anträge, die lediglich gemein haben, dass sie sich mit Kernenergie beschäftigen: einen Antrag der Großen Koalition zur Änderung des Atomgesetzes sowie einen Antrag der Fraktion Die Linke zur zwangsweisen Schließung zweier Fabriken in Deutschland. Weit ist es gekommen mit der Arbeiter-und-Bauern-Partei, wenn sie den Werktätigen ihre Arbeit wegnehmen will.
Aber kommen wir zunächst zum Antrag der kleinsten Großen Koalition aller Zeiten. Die Regierung Merkel hat – wir haben es weitestgehend schon gehört – im Jahr 2011, nur fünf Monate, nachdem den Betreibern von Kernkraftwerken eine Laufzeitverlängerung von durchschnittlich zwölf Jahren zugesichert worden war –, den unverzüglichen Ausstieg aus der Kernenergie angekündigt. Das Motiv seinerzeit war klar: Der CDU drohte bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg eine herbe Niederlage. Der angekündigte Atomausstieg war unter dem Eindruck der Fukushima-Hysterie nichts anderes als eine ökopopulistische Wahlkampfhilfe für die Landes-CDU im Südwesten.
Dennoch wurde diese Landes-CDU von einem grünen Tsunami weggefegt.
Nach der angekündigten Laufzeitverlängerung haben die Kernkraftwerksbetreiber neue Investitionen getätigt – wir haben es gehört –, um die zugesagten Mengen an Strom auch erzeugen zu können, Strom im Übrigen, der nicht nur dann und wann fließt – wie es Mutter Natur gerade beliebt –, sondern in den Mengen und in den Gebieten, in denen er von den Verbrauchern gerade benötigt wird. Das ist Versorgungssicherheit.
– Damit habe ich kein Problem.
Für die nach dem Atomausstieg wertlos gewordenen Investitionen sind die betreffenden Energieversorger nun nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu entschädigen. Entschädigungsfähig sind dabei die nachgewiesenen Investitionen in diesem Zeitraum sowie die am 31. Dezember 2022 noch nicht verstromten Kontingente. Bezahlen soll für diese Akte der Regierungswillkür damals – und es war eine schwarz-gelbe Regierung – wieder einmal der Steuerzahler. Als Gegenleistung wird er nichts erhalten außer weiterhin steigende Strompreise, sinkende Versorgungssicherheit und seit neuestem auch die Aussicht, dank sogenannter smarter Technologien bald zum gläsernen Stromkunden zu werden, inklusive einer externen Abschaltmöglichkeit seiner Geräte.
Für die Opfer des Merkel’schen Kernkraft-Pingpongs von 2011 ist die Sache allerdings nicht gar so einfach, wie sie sich darstellt. Die Investitionen müssen lückenlos nachweisbar sein; und da wünschen wir den Leuten nach über acht Jahren Streit viel Glück. Die Reststrommengen müssen dann auch erst einmal den noch tätigen Kernkraftwerksbetreibern wie sauer Bier angeboten und müssen auf diese übertragen werden, auch wenn sie nicht dem vollen Wertersatz entsprechen und sofern es lediglich ökonomisch zumutbar ist, sie zu überschreiben. Zudem werden die dann noch übrigen Reststrommengen mit einem Preis am Spotmarkt entschädigt, also an einem Markt, der diese Bezeichnung eigentlich nicht mehr verdient, weil er durch die planwirtschaftlichen Eingriffe vollkommen vor die Wand gefahren ist und sogar regelmäßig negative Preise erzielt.
Genau die Konzerne also, die über Dekaden das Rückgrat der Stromversorgung in unserem Land gestellt haben und am wirtschaftlichen Aufstieg maßgeblich beteiligt waren, dürfen sich nun zum Schaden auch noch den Spott abholen.
Viel besser wäre es für die Steuerzahler, Verbraucher und Stromkunden, wenn statt auf komplizierte und unzureichende Entschädigungsverklausulierungen darauf gedrängt werden würde, dass die Reststrommengen einfach erzeugt und vermarktet, statt nutzenfrei durch öffentliche Mittel abgegolten werden. Machen Sie Zusagen, dass jede einzelne Kilowattstunde, die einmal im Namen der Regierung versprochen worden ist, erzeugt, vermarktet und verbraucht werden kann! So würde Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit in einem sogenannten Rechtsstaat ausschauen.
Schlussendlich werden wir dann im Jahre 2023, wenn die ersten der sogenannten Erneuerbare-Energien-Anlagen längst aus der Umlage gefallen sind und als Industriebrachen in den Wäldern herumstehen, jede Kilowattstunde bitter nötig haben.
Zum Abschluss noch zu Ihrem Antrag, Kollegen der Linken: Sie begründen Ihren Antrag unter anderem hochrangig mit dem Schutz des menschlichen Lebens und der menschlichen Gesundheit. Das ist sehr gut. Das begrüße ich; das ist vorbildlich.
Maria Ladenburger, Mia Valentin und Susanna Feldmann, die im Alter von 19, 15 und 14 Jahren von illegalen Einwanderern ermordet wurden, würden heute noch leben, wenn Sie bei der von Ihnen gestützten Politik der illegalen Massenimmigration
auch einmal an das menschliche Leben und die menschliche Gesundheit dieser deutschen Opfer gedacht hätten.
Machen Sie endlich Politik für die Bürger unseres Landes, für das deutsche Volk, und hören Sie auf, uns hier mit unsinnigen Anträgen zu langweilen!
Vielen Dank.