Vielen Dank, Herr Präsident. – Auch meine Frage befasst sich mit der Ausbildungsreform. In der letzten Legislaturperiode ist ja ein Kompromiss im Hinblick auf die Ausbildung im Pflegebereich geschlossen worden. Das ganze Gesetz soll 2020 in Kraft treten. Es ist vorgesehen, dass sechs Jahre später überprüft wird, ob sich die Mehrheit der Auszubildenden für die generalistische Ausbildung oder für eine spezialisierte Ausbildung – darunter auch die Altenpflegeausbildung, so wie sie jetzt vorgesehen ist – entschieden hat. Heute haben Sie im Kabinett die notwendige Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vorgelegt und beschlossen, die für die Altenpflegeausbildung allerdings deutlich geringere Anforderungen als für die anderen in dieser Verordnung genannten Pflegeausbildungen vorsieht. Deswegen frage ich die Bundesregierung: Wie wollen Sie sicherstellen, dass junge Menschen, die sich für diese Art der Altenpflegeausbildung entscheiden, 2026 nicht mit einer Ausbildung als Altenpflegefachkräfte dastehen, die gar keinen Wert mehr hat, sondern entwertet wurde?